Öffentlicher Dienst
Gesundheitsfonds für ergänzende Gesundheitsleistungen
Durch den im Oktober 2016 unterzeichneten Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag wurde mit Artikel 12 der Rahmen für die Schaffung eines Gesundheitsfonds für ergänzende Gesundheitsleistungen geschaffen. Dieser Fonds betrifft alle Bediensteten der Landesverwaltung, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenwohnheime, des Landesgesundheitsdienstes, des Institutes für den sozialen Wohnbau, des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran. Weiters sollen auch das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen in den Genuss dieser Leistungen kommen.
Der BÜKV sieht unter anderem vor, dass die individuellen Beitragsquoten an den Fonds zu Lasten der jeweiligen Arbeitgeber gehen. Das heißt konkret, dass die jeweilige Körperschaft und nicht das Personal den Beitrag an den Fonds einzahlt.
Vor einigen Monaten haben die Verhandlungen zur konkreten Realisierung dieses Fonds begonnen. Es wurden zwei spezifische Arbeitsgruppen gebildet; eine befasst sich mit den Gründungsformalitäten (Gründungsakt, Statut, Reglement, usw.), die andere erarbeitet den Leistungskatalog. Es ist zu erwähnen, dass allen wichtig ist, wenige aber wichtige Leistungsbereiche in den Fonds aufzunehmen. Einige Beispiele dafür sind die zahnärztlichen Leistungen, Spesen für Brillen, Linsen, Physiotherapie, usw.
Sobald die Details feststehen und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, werden wir unsere Mitglieder ausführlich über alle Möglichkeiten informieren.
Der BÜKV sieht unter anderem vor, dass die individuellen Beitragsquoten an den Fonds zu Lasten der jeweiligen Arbeitgeber gehen. Das heißt konkret, dass die jeweilige Körperschaft und nicht das Personal den Beitrag an den Fonds einzahlt.
Vor einigen Monaten haben die Verhandlungen zur konkreten Realisierung dieses Fonds begonnen. Es wurden zwei spezifische Arbeitsgruppen gebildet; eine befasst sich mit den Gründungsformalitäten (Gründungsakt, Statut, Reglement, usw.), die andere erarbeitet den Leistungskatalog. Es ist zu erwähnen, dass allen wichtig ist, wenige aber wichtige Leistungsbereiche in den Fonds aufzunehmen. Einige Beispiele dafür sind die zahnärztlichen Leistungen, Spesen für Brillen, Linsen, Physiotherapie, usw.
Sobald die Details feststehen und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, werden wir unsere Mitglieder ausführlich über alle Möglichkeiten informieren.