Aktuell
Öffentliches Auftragswesen endlich wieder in lokaler Hand
Der ASGB begrüßt die Durchführungsbestimmung, wonach das öffentliche Auftragswesen wieder Landeskompetenz wird und autonom geregelt werden kann.
Die EU-Vergaberichtlinie bietet die Möglichkeit, soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Genau deshalb sollten sich die öffentlichen Körperschaften, wie das Land, die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Sanität etc., im Sinne der Regionalität und zum Schutz der hiesigen klein- und mittelständischen Betriebe bei Ausschreibungen auch darauf beschränken, lokale Anbieter prioritär zu behandeln. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, zukünftig verstärkt darauf zu pochen, Qualitätskriterien, wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Sicherheitspersonal festzuschreiben. Ökologischen Aspekten, wie die Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, muss die notwendige Bedeutung geschenkt werden, um die Aufträge im Land zu halten. Die Umsetzung dieser Forderungen würde dafür sorgen, dass die kleinen und mittleren Betriebe mit Eigenpersonal die Chance erhalten, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Außerdem sollte das explizite Verbot von Subvergaben ausgesprochen werden, sowie eine verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen zukünftigen Missbrauch vorbeugen.