Verbrauchertelegramm
Neues Konkurrenzgesetz gibt noch mehr
Sicherheit bei Bezahlungen an Notare
Sicherheit bei Bezahlungen an Notare
Das neue „Konkurrenzgesetz“ (Gesetz 124/2017) sieht für die Notare seit 29.08.2017 die Pflicht vor, ein eigens dem Kunden gewidmetes Kontokorrent zu besitzen. Auf dieses Konto sind alle von den Kunden erhaltenen Beträge für Steuern, Vorsteuern und Gebühren, sowie alle weiteren Summen, welche die Kunden auch aus anderen Gründen den Notaren anvertrauen (z.B. Angeld oder Akonto), und die Saldozahlung bzw. der gesamte Kaufpreis einzuzahlen.
Alle auf dieses „gesicherte Konto“ eingezahlten Beträge stellen ein sogenanntes separates Vermögen dar; d.h., diese Beträge sind nicht pfändbar und können sich nie mit dem persönlichen Vermögen des Notars vermischen; Dritte haben somit zu genannten Summen keinerlei Zugriff oder Anspruch. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen will der Gesetzgeber nicht nur den Kunden mehr Sicherheit gewähren, sondern auch dem Staat: zu jeder Zeit müssen auf diesem eigens den Kunden gewidmeten Kontokorrent alle Summen hinterlegt sein, welche der Notar für die Registrierung der von ihm aufgenommen Urkunden benötigt.
Alle auf dieses „gesicherte Konto“ eingezahlten Beträge stellen ein sogenanntes separates Vermögen dar; d.h., diese Beträge sind nicht pfändbar und können sich nie mit dem persönlichen Vermögen des Notars vermischen; Dritte haben somit zu genannten Summen keinerlei Zugriff oder Anspruch. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen will der Gesetzgeber nicht nur den Kunden mehr Sicherheit gewähren, sondern auch dem Staat: zu jeder Zeit müssen auf diesem eigens den Kunden gewidmeten Kontokorrent alle Summen hinterlegt sein, welche der Notar für die Registrierung der von ihm aufgenommen Urkunden benötigt.