Weisses Kreuz
Gesundheitsfonds „SaniPro“ gegründet
Am 7. November 2017 wurde der ergänzende Gesundheitsfonds „SaniPro“ für die öffentlich Bediensteten gegründet. Wie im Kollektivvertrag vom 17. Februar 2017 vereinbart, ist nun auch das Weiße Kreuz diesem Gesundheitsfonds beigetreten und hat gleichzeitig den ersten Monatsbeitrag für Dezember 2017, im Ausmaß von fünf Euro für jeden Angestellten, eingezahlt. Ab 1. Jänner 2018 wird pro Mitarbeite ein Jahresbeitrag von 125 Euro (in Monatsraten zu 10,42 Euro) eingezahlt.
Für das Jahr 2017 können deshalb schon die ersten Auszahlungen der Teilrückvergütung von Zahnarztrechnungen erfolgen.
Für das Jahr 2017 können deshalb schon die ersten Auszahlungen der Teilrückvergütung von Zahnarztrechnungen erfolgen.
Leistungsordnung 2017
Mundhygiene, Entfernung des Zahnbelages - maximal 35 Euro
zahnärztliche Visite - maximal 30 Euro
Rückerstattung für Füllungen - maximal 75 Euro
Für die genannten Rückvergütungen steht für das Jahr 2017 (Rechnungen ab 1. Jänner 2017) einmaximaler Betrag von 1.605 Euro zur Verfügung. Sobald dieser Betrag erreicht wird, können keine weiteren Teilrückvergütungen für 2017 erfolgen.
Wie erhält man die vorgesehene Rückerstattung:
Das ausgefüllte Formular „Ansuchen um Rückerstattung“ zusammen mit der Kopie der Zahnarztrechnung (mit einem Rechnungsdatum ab 01.01.2017) innerhalb 20. Dezember 2017 an
info@sanipro.bz, senden.Nach entsprechender Bearbeitung wird der Fonds die vorgesehene Leistung direkt auf das Bankkonto des ansuchenden Mitarbeiters überweisen.
Für weitere Fragen, könnt ihr euch gerne an die Gewerkschaftsvertretungen oder direkt an SaniPro, unter info@sanipro.bz, wenden.