Aktuell
Besser spät, als nie!
Der ASGB nimmt das Wahlversprechen des Landeshauptmannes, Arno Kompatscher, dafür zu sorgen, dass der wirtschaftliche Erfolg der Betriebe durch gerechte Umverteilung auch an die Angestellten weitergegeben wird, wohlwollend zur Kenntnis, merkt aber an, dass dies bereits in der Vergangenheit hätte geschehen müssen.
Die angekündigten Maßnahmen des Landeshauptmannes für eine leistungsgerechte Entlohnung sind vollinhaltlich von Forderungen des ASGB übernommen worden, die jedoch schon seit einigen Jahren kontinuierlich gestellt werden. In diesem Zusammenhang mutet es doch etwas befremdlich an, dass der Landeshauptmann nun kurz vor den Wahlen den Appell an die Sozialpartner richtet, sich noch mehr für eine leistungsgerechte Entlohnung einzusetzen.
Dabei ist es Fakt, dass sich vor allem die Arbeitgebervertreter der kleinen und mittleren Unternehmen gegen Maßnahmen, die zu Lohnerhöhungen der Angestellten und Arbeitnehmern geführt hätten, gewehrt haben. Der ASGB hat deshalb erst kürzlich gefordert, dass sich die politisch Verantwortlichen in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen – vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Landeszusatzverträge - stärker als Mediatoren einsetzen sollten. Auch die Weitergabe der IRAP-Reduzierung nur noch an Betriebe, die einen Teil davon an die Angestellten weitergeben, ist eine vom ASGB lancierte Maßnahme. Summa summarum ist der ASGB natürlich über Maßnahmen, welche die lohnabhängige Bevölkerung finanziell besserstellen, glücklich, auch wenn die schon seit geraumer Zeit hätten gesetzt werden müssen. Dennoch sollte im Kontext von geplanten Lohnerhöhungen erwähnt werden, dass es an der Zeit ist, auch den verfallenen Kollektivvertrag im öffentlichen Dienst zu erneuern und den Bediensteten signifikante Lohnerhöhungen zu gewähren.
Dabei ist es Fakt, dass sich vor allem die Arbeitgebervertreter der kleinen und mittleren Unternehmen gegen Maßnahmen, die zu Lohnerhöhungen der Angestellten und Arbeitnehmern geführt hätten, gewehrt haben. Der ASGB hat deshalb erst kürzlich gefordert, dass sich die politisch Verantwortlichen in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen – vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Landeszusatzverträge - stärker als Mediatoren einsetzen sollten. Auch die Weitergabe der IRAP-Reduzierung nur noch an Betriebe, die einen Teil davon an die Angestellten weitergeben, ist eine vom ASGB lancierte Maßnahme. Summa summarum ist der ASGB natürlich über Maßnahmen, welche die lohnabhängige Bevölkerung finanziell besserstellen, glücklich, auch wenn die schon seit geraumer Zeit hätten gesetzt werden müssen. Dennoch sollte im Kontext von geplanten Lohnerhöhungen erwähnt werden, dass es an der Zeit ist, auch den verfallenen Kollektivvertrag im öffentlichen Dienst zu erneuern und den Bediensteten signifikante Lohnerhöhungen zu gewähren.