Gesundheitsdienst
Urteil schafft zwei Klassen von Sanitätspersonal
Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst steht dem Urteil des Verfassungsgerichtes, wonach den Ärzten das Recht auf freiberufliche Tätigkeit innerhalb der öffentlichen Krankenhäuser zugesprochen wurde, ablehnend gegenüber. Zudem steht den Ärzten im Falle des Verzichtes auf die freiberufliche Tätigkeit eine Exklusivitätszulage zu. Mit diesem Urteil werde nach Ansicht des ASGB-Gesundheitsdienstes nicht nur die Zweiklassen-Medizin zum Nachteil vieler Patienten gefördert, sondern auch zwei Klassen von Bediensteten geschaffen.
„Das nichtärztliche Personal wird durch dieses Urteil diskriminiert, weil es nämlich keine Zulage dafür erhält, dass es exklusiv für den öffentlichen Sanitätsbetrieb tätig ist", stellt Andreas Dorigoni, Bezirkssekretär des ASGB im Gesundheitsbezirk Bozen, fest. Der von der Ärztevereinigung ANAAO als Exklusivitätszulage geforderte monatliche Betrag von bis zu 1.300,- Euro mache mehr aus als das Monatsgehalt eines Arbeiters und sei nicht nur deshalb eine Provokation gegenüber der Arbeitnehmerschaft.
Nachdem die Ärzte in Südtirol bereits bisher - auch wegen ihrer exklusiven Tätigkeit für den Südtiroler Sanitätsbetrieb - wesentlich mehr verdient haben als ihre Kollegen im restlichen Staatsgebiet, sei laut ASGB-Gesundheitsdienst keine weitere Zulage gerechtfertigt. Deshalb fordert der ASGB-Gesundheitsdienst die Landesregierung auf, nicht auf die wirtschaftlichen Forderungen der ANAAO im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit einzugehen und diese mit den gegenwärtigen Ärztegehältern als erfüllt zu betrachten. Andernfalls könnten die Bediensteten nicht nachvollziehen, warum sich das Land bei der vergleichsweise geringen Forderung von 100,- Euro als Lohnerhöhung für die Krankenpfleger/innen sowie für das REHA- und sanitätstechnische Personal im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages quer stellt. „In Zeiten, wo viel über den Abbau von Privilegien und über soziale Gerechtigkeit geredet wird, wäre es ein falsches Zeichen, wenn die Landesregierung den Ärzten in diesem Punkt nachgeben würde", so Dorigoni weiter.
Durch diese Diskussion entstehe der Eindruck, dass ein Sanitätsbetrieb nur wegen der Tätigkeit der Ärzte funktioniere. Das Ziel der ANAAO, fleißigere Ärzte des öffentlichen Sanitätsbetriebes höher zu entlohnen als weniger engagierte, sei zwar zu begrüßen, allerdings gäbe es hierfür andere Methoden als die freiberufliche Tätigkeit, welche der ASGB-Gesundheitsdienst auch weiterhin grundsätzlich ablehnt.