Bau
Südtiroler Landesbauarbeiterkasse (SLBK)
Auszahlung des Weihnachtsgeldes
Mit Fälligkeit 9. Dezember 2008 erfolgt wiederum die Auszahlung des Weihnachtsgeldes (13. Monatslohn) für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 durch die SLBK, welche vor drei Jahren zwischen dem ASGB und dem LVH gegründet wurde und seitdem mit Erfolg tätig ist.
Bekanntlich werden ja für das Weihnachtsgeld monatlich 10 Prozent, berechnet auf den Stundenlohn und zu Lasten des Arbeitgebers, bei der SLBK hinterlegt und als 13. Monatslohn im Dezember jeden Jahres auf das Bankkonto des Arbeiters überwiesen.
Kostenlose Schutzausrüstung für Lehrlinge
Im Rahmen der Arbeitssicherheit, von Beginn an einer der Schwerpunkte der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse, erhalten nun auch all jene Lehrlinge, welche seit dem 1. Jänner 2008 bei einem der 180 Mitgliedsbetriebe der SLBK neu eingestellt wurden, kostenlos eine individuelle Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Der praktische Umhängebeutel enthält folgende Gegenstände: Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzhandschuhe sowie Ohrenstöpsel.
Beitrag für Chirurgischen Augeneingriff
Die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse gewährt den eingeschriebenen Bauarbeitern im Falle eines chirurgischen Augeneingriffes mittels Laseroperation einen einmaligen und nicht wiederholbaren Beitrag von maximal 60 Prozent der effektiven Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 450 Euro pro Auge.
Dem Ansuchen, welches innerhalb von sechs Monaten an die SLBK, Mitterweg 7, 39100 Bozen (Telefon: 0471/323360 – Fax: 0471/323366) zu stellen ist, sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie die Bestätigung über eine eventuelle Rückerstattung seitens des Sanitätsbetriebes (Krankenkasse) beizulegen.
Gleichzeitig werden aber für die darauffolgenden drei Jahre der Beitrag für Brillen oder Kontaktlinsen nicht mehr gewährt.
Für eventuelle Fragen und Infos stehen die Büros des ASGB auf Landesebene zur Verfügung.