SBR
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen 2008
Anträge ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozial versichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2008 sozial versichert gearbeitet haben
Das Arbeitslosengeld wird nur bei Entlassung bzw. Saisonende bezahlt, nicht bei Selbstkündigung.
Der Antrag
Der Antrag ist ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen unseres Patronats gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
IBAN- Nummer der Bankverbindung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre