Dienstleistungen des ASGB

Steuerabzug für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten

Neben zahlreichen anderen Steuerbegünstigungen zur Ankurbelung der Konjunktur wurde von der Regierung in ihrer letzten Notverordnung die Möglichkeit geschaffen, bei der Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten diese zum Teil steuerlich in Abzug zu bringen.
Die Hauptvoraussetzung besteht darin, dass der Kauf in Zusammenhang mit bereits laufenden Sanierungs- bzw. Restaurierungsarbeiten getätigt wird, der sogenannten 36-Prozent-Abschreibung. Die Arbeiten dürfen nicht vor dem 01. Juli 2008 begonnen haben, die Anschaffung der Möbel darf nicht vor dem Inkrafttreten der Eilverordnung (06. Februar 2009) erfolgt sein und kann bis zum 31.12 des laufenden Jahres getätigt werden. Die Obergrenze für diese Abschreibung beträgt 10.000 Euro davon können 20 Prozent, also 2.000 Euro abgeschrieben werden.
Die Modalitäten des Kaufes sind voraussichtlich die selben, wie für die 36 Prozent: Ausstellung von Rechnung und Bezahlung der Rechnung mittels Banküberweisung mit Angabe des Gesetzes für die 36-Prozent- Abschreibung.
Da auch Kühlschränke, Kühltruhen und Kombigeräte der Energieklasse A in diese Verordnung fallen und für diese bereits eine 20-Prozent-Abschreibung besteht, kann hier voraussichtlich auf 40 Prozent kumuliert werden.
Einzelheiten und Details zu diesem Thema werden sicher noch durch Rundschreiben der Agentur der Einnahmen geklärt werden müssen.

Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärung 2009

Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung Modell 730 haben sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht verändert und sind folgende:
Mitte März bis 31. Mai 2009
Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen Bezirksbüros bzw. in den Betrieben vor Ort
Juli 09
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
August 09
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
30.09.09
Mitteilung über eine Abänderung bzw. Streichung des November-Accontos
November 09
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente
Es wurden einige Neuerungen eingeführt, vieles im letzten Jahr neu Eingeführtes wurde bestätigt und gilt daher auch für das Mod. 730/2009:
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit der 55 Prozent Spesen für Energieeinsparungsmaßnahmen und 36 Prozent Spesen für Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit von 20 Prozent für den Ankauf von Kühlschrank oder -truhe
Ansuchen um den „bonus famiglia" mit dem Einkommen 2008
Die abschreibbaren Zinsen für Hypothekardarlehen für Erstwohnung wurden von bisher 3.615,20 Euro auf 4.000 Euro erhöht
Abschreibbarkeit (19 Prozent) der Abonnements für den öffentlichen Personentransport - maximal 250 Euro
Fünf Promille können wieder der Wohnsitzgemeinde gespendet werden
die Möglichkeit für eine andere Besteuerung der Überstundenarbeit zu optieren
Abschreibbarkeit der Mieten für Studentenwohnungen, auch wenn kein regelrechter Mietvertrag gemäß italienischen Mietergesetz besteht, sondern auch nur ein mietähnliches Wohnverhältnis- maximal 2.633 Euro
Abschreibbarkeit der Fortbildungsspesen für das unterrichtende Personal
Abschreibbarkeit (19 Prozent) der Beiträge, welche zu Lasten lebende Familienmitglieder für den Nachkauf von Studienjahre eingezahlt haben
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit der Spesen für Kinderhorte für Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Ankauf Medikamente:
Die Abschreibbarkeit der Kassenbelege für Medikamente ist nur mehr folgendermaßen möglich:
Beim Kauf des Medikamentes muss der Sanitätsausweis/Steuernummer vorgewiesen werden, damit auf dem Beleg der abschreibbare Betrag und die Steuernummer aufscheinen. Zudem müssen bei Familien die Kassenbelege getrennt nach Steuernummer der einzelnen Familienmitglieder angeführt werden.
Kassenbelege, welche keine von der Apotheke aufgedruckte Steuernummer haben, können nicht mehr in Abzug gebracht werden. Es ist also nicht mehr zulässig, nachträglich händisch die Steuernummer auf den Beleg zu schreiben.