Thema
Darlehen mit Wucherzinsen: beträchtliche Rückvergütungen möglich
Justiz ermittelt – VZS rät VerbraucherInnen und Betrieben: Zinssätze der Darlehen überprüfen! VZS verlangt dringende Einberufung des Kreditbeobachtungskomitees beim Regierungskommissär
Wer ein variables Hypothekar-Darlehen abbezahlt, tut gut daran, die von der Bank angewandten Zinssätze zu überprüfen – vor allem, wenn es sich dabei um eines jener Darlehen handelt, in welchen die Bank den Zinssatz frei festlegt. Es könnte nämlich sein, dass die Zinssätze jenseits der Wucherschwelle liegen. Um die Ausmaße des Phänomens Wucherdarlehen in Südtirol abzuklären, wurde jüngst auch die Gerichtsbehörde eingeschaltet; deren Ermittlungen laufen derzeit. Inzwischen haben einige Kunden, die Wucherzinssätze feststellten, an die jeweiligen Banken Rückerstattungsforderungen gestellt – und dabei teilweise auch beträchtliche Summen erhalten.
Seit einiger Zeit beschäftigen sich die BeraterInnen der VZS mit Meldungen von VerbraucherInnen, die annehmen, dass sie auf ihre Darlehen Wucherzinsen zahlen oder gezahlt haben. Wir erinnern daran, dass die Wucherschwellen trimestral vom Finanzministerium festgelegt werden.
„Wir hegen den starken Verdacht" erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS „dass dieses Phänomen zahlreiche Bankkunden betrifft, und es sich nicht nur um Einzelfälle handelt. Denn in den letzten Jahren wurden zahlreiche variable Hypothekar-Darlehen abgeschlossen, sei es nun indexgebundene oder solche mit frei festgelegtem Zinssatz. Nun muss überprüft werden, ob die Banken die vom Finanzministerium festgelegten Wuchergrenzen immer eingehalten haben."
Ein Beispiel für Wucher
Wenn z.B. für ein Darlehen im Oktober 2004 ein effektiver Globalzinssatz (sog. TEG) über 5,760 Prozent angewandt wurde, so handelt es sich um Wucher. Ebenso wenn dieser Zinssatz im April 2006 über 6,240 Prozent lag. Derzeit liegt die Wucherschwelle für variable Hypothekardarlehen bei 4,875 Prozent.
Wie kann man sein Darlehen überprüfen?
1. Verlangen Sie von Ihrer Bank einen zusammenfassenden, historischen Tilgungsplan. Verwenden Sie dazu unser Musterschreiben unter www.verbraucherzentrale.it/download/11v11d53124.rtf. Verlangen Sie gleichfalls eine Kopie des Darlehensvertrags, sofern Sie diese nicht schon besitzen.
2. Nachdem Sie von der Bank die Information über die angewandten Zinssätze erhalten haben (siehe Tilgungsplan unter Punkt 1), vergleichen Sie diese mit den jeweils gültigen Wucherschwellen. Verwenden Sie dazu unsere Tabelle unter www.verbraucherzentrale.it/download/11v11d53125.xls.
3. Wenn aus dem Vergleich der Zinssätze mit den Wuchergrenzen hervorgeht, dass die bezahlten Zinsen über der Wuchergrenze liegen oder knapp darunter (max. 0,30 Prozent), merken Sie sich für ein Beratungsgespräch in der VZS vor.
4. Die obigen Musterschreiben sind in Papierversion kostenlos in allen Büros der VZS erhältlich.
Vorsicht! Fix verzinste Darlehen sind von dieser Problematik ausgenommen. Wenn Sie für ein Darlehen einen Zinssatz bezahlten, der über dem Marktdurchschnitt liegt (sog. „TEG medio"), können Sie sowohl bei fixverzinslichen als auch bei variabel verzinsten Darlehen den Zinssatz mit der Bank neu verhandeln. Falls die Bank kein Entgegenkommen zeigt, bleibt immer noch die Möglichkeit, das Darlehen und die Bank kostenlos zu wechseln (sog. Surrogation).
„Nun sind die KonsumentInnen am Zug, und wir können Ihnen nur raten, sich ranzuhalten. Es geht hier nicht nur um Prozentzahlen, sondern um jenes Geld, das so vielen Familien am Monatsende oft fehlt", meint Walther Andreaus abschließend.