Dienstleistungen des ASGB
Die Rentenbestimmungen 2009
Dienstaltersente für ArbeitnehmerInnen
Seit 01. Juli 2009 gilt das sogenannte Quotensystem, d.h. wer die Quote 95 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienst?altersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten: Lebensalter 59 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter 60 und 35 Beitragsjahre. Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.
Dienstaltersrente für Selbständige
Für Selbständige gilt, wer die Quote 96 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienstaltersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es folgende Möglichkeiten: Lebensalter von 60 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter von 61 und 35 Beitragsjahre. Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.