Dienstleistungen des ASGB
Familienzulage des Nisf/Inps jetzt beim Betrieb neu ansuchen
Für die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Betrieb abgegeben werden.
Die Einkommensgrenzen werden für den Zeitraum ab 01. Juli 2010 erhöht.
Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmer?-familien, deren besteuerbares Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigen:
- 65.210,16 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens einem minderjährigen Kind;
- 71.445,81 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens zwei minderjährigen Kindern;
- 83.494,38 Euro für eine Familie mit einem oder beiden Elternteilen und mindestens drei minderjährigen Kindern;
- Bei einer Familie mit mehr als drei Kindern unter 26 Jahren, zählen für die Anzahl der Kinder auch jene mit, welche zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 21. Lebensjahr entweder Studenten oder Lehrlinge sind. Dazu ist aber eine Ermächtigung von Seiten des NISF/INPS notwendig.
Nähere Information erteilen die Patronate des ASGB:
Bozen, Tel. 0471 / 308210
Brixen, Tel. 0472 / 834515
Sterzing, Tel. 0472 / 765040 (Dienstag und Donnerstag)
Bruneck, Tel. 0474 / 554048
Meran, Tel. 0473 / 237189
Schlanders, Tel. 0473 / 730464
Neumarkt, Tel. 0471 / 812857 (Mittwoch und Freitag)