Verbrauchertelegramm
Verbraucherprobleme im Binnenmarkt zukünftig einfacher lösbar?
Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt; Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Die EU-Kommission will hier Abhilfe schaffen: es soll gewährleistet werden, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können. Unabhängig von der Art der Ware oder Dienstleistung es geht oder dem Ort des Vertragsabschlusses im Binnenmarkt, möchte die Kommission eine EU-weite, einheitliche Online-Plattform schaffen, mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen. Außerdem soll durch die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, lies Außergerichtliche Streitbeilegung) gewährleistet werden, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen gute außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen.
Mehr zum Thema auf den Webseiten des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen www.euroconsumatori.org.