Gesundheitsdienst
Bereichsübergreifender Vertrag
Ansuchen um Vorschuss auf die Abfertigung
Jetzt ist es wieder soweit! Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31.Oktober kann ein Vorschuss auf die Abfertigung beantragt werden. Laut Anlage 2 des bereichsübergreifendem Kollektivvertrages von 2008 haben diese Möglichkeit alle Bediensteten der öffentlichen Körperschaften, die mindestens acht effektive Dienstjahre im öffentlichen Dienst aufweisen können.
Angesucht werden kann für:
Ausgaben im Gesundheitsbereich
Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung, der Erstwohnung
Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungsurteiles geschuldeten Betrages
schwere Verschuldung
Ausbildungskosten der Kinder
Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentliche Instandhaltung der ständigen Wohnung der Gesuchsteller
Heirat
unbezahlten Wartestand, Sonderurlaub oder Teilzeitbeschäftigung aus begründeten familiären Erfordernissen
andere gewichtige und schwerwiegende Gründe
Die Anträge um Vorschuss auf die Abfertigung müssen bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden. Bei der Vorbereitung der Unterlagen bzw. bei der Abfassung der Gesuche sind euch die Bezirkssekretäre in den jeweiligen Krankenhäusern gerne behilflich.