Dienstleistungen des ASGB
Regionales Familiengeld
Mit dem Ansuchen des regionalen Familiengeldes 2012 wurde erstmals die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) eingeführt. Mit Mai 2012 wurden die Gesetzes?bestimmungen rückwirkend abgeändert und nun werden auch die Absetzbeträge, die Grundlage der EEVE-Berechnung sind, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die bereits ausbezahlten regionalen Familiengelder neu berechnet werden und eine Nachzahlung ausbezahlt wird und dass all jene, deren Einkommen und Vermögen über dem vorgesehenen Grenzwert gelegen wäre, neu überprüft werden.
Wer also im Herbst 2011 das regionale Familiengeld für das Jahr 2012 nicht erneuert hat, kann sich jetzt in den Patronatsstellen informieren, ob er aufgrund der neuen Bestimmungen, rückwirkend ab Jänner 2012, das regionale Familiengeld beantragen könnte.
Wir erinnern daran, dass ab September 2012 das regionale Familiengeld wieder erneuert werden muss (für das Jahr 2013), dafür wird wieder die EEVE-Erklärung benötigt, die von den PatronatsmitarbeiterInnen gerne jederzeit abgefasst wird.