Verbrauchertelegramm
Getrennter Verkauf von Parkplätzen möglich
Mit dem sog. „Decreto Semplificazioni" (umgewandelt in Gesetz 35/2012) hat die Regierung Monti festgelegt, dass Parkplätze, die zu Wohneinheiten gehören, fortan auch getrennt verkauft werden dürfen. Das Eigentum dieser Parkplätze darf jedoch nur dann übertragen werden, wenn der Parkplatz einer anderen Wohneinheit innerhalb derselben Gemeinde zugewiesen wird. Die bis dato gültige Norm (sog. Legge Tonioli Nr. 122/89) legte fest, dass an Wohneinheiten gebundene Parkplätze nicht getrennt von diesen verkauft werden durften. Wurde diese Norm verletzt, war der Kaufvertrag nichtig.
Die von der Regierung Monti eingeführte Neuerung macht es nun möglich, Wohnung und Parkplatz getrennt von einander zu verkaufen, was unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Parkplätze, die von der Gemeinde im örtlichen Parkplatz-Plan vorgesehen wurden und auf Gemeinde-Grund oder -Untergrund errichtet sind.