Thema
Die Entwicklungüber das Modell
der Mitarbeiterbeteiligung in Italien
der Mitarbeiterbeteiligung in Italien
Der Gesetzesentwurf Nr. 1051, welchen Senator Maurizio Sacconi in der Arbeiterkommission am 4. Februar 2014 eingebracht hat, beinhaltet verschiedene Möglichkeiten über die wirtschaftliche Mitarbeiterbeteiligung in Betrieben. Dieser Gesetzgebungskommission gehört auch Senator Hans Berger an, der den Gesetzesentwurf mitunterzeichnet hat.
Italien hat im Jahr 2007 die EU-Richtlinienüber die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung übernommen, welche aber in Unternehmen und Betrieben kaum zur Anwendung kamen. Nachfolgende Gesetzesvorschläge wurden erfolgreich mit heftiger Opposition zum Stillstand gebracht. In der Folge wurde diese Thematik im Gesetz über die Arbeitsmarktreform Nr. 92/2012 eingebaut. Die Regierung erhielt damit den Auftrag, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zu erarbeiten, um die Mitarbeiterbeteiligung über einen Kollektivvertrag auf Betriebsebene zu ermöglichen. So wurde in Italien der Grundstein für ein neues Modell der Mitarbeiterbeteiligung ineinem partnerschaftlichen Austausch gelegt.
In den letzten zehn Jahren sind in den meisten EU-Staaten verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung und Entscheidungsprozesse der Unternehmen erprobt worden. Aktien- sowie Ertragsbeteiligung wurde unterschiedlich gehandhabt, so wie die steuerliche Begünstigung bei Kapitalbeteiligung und Ausschüttung der Dividenden an die Mitarbeiter oder auch eine verpflichtende Verteilung der Erträge unter den Mitarbeitern in großen und mittleren Betrieben.
Hinsichtlich Entscheidungsprozesse haben sich vor allem in Deutschland bei großen Betrieben historisch gewachsene Entwicklungen ergeben. Ein Aufsichtsrat, der sich zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter zusammensetzt, hat nicht nur die Funktion der Unterrichtung und Anhörung, sondern auch weitere Befugnisse, wie Aufnahmen, Entlassungen, Zugang zu den vertraglich festgelegten Flexibilisierungsmodelle und Arbeitszeitregelung. Auch andere Staaten haben sich von diesem Modell inspirieren lassen, wobei aber allgemein die Quote der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat unter der Hälfte liegt.
Das in Italien vorgeschlagene Modell ist eine Auflistung von verschiedenen Optionsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung, unter Berücksichtigung der Tradition und Erfahrung der italienischen Unternehmer, die meist auf Familienbetrieben gründet.
Laut einem Interview mit dem Präsidenten der 11-Kommission, Senator Maurizio Sacconi, ist das Ziel dieser Gesetzesinitiative die Mitarbeiterbeteiligung an der Leistung des Unternehmens. Der Entwurf ist der gesetzliche Rahmen für Betriebsabkommen über neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung auf freiwilliger Basis für die Unternehmen und seine Mitarbeiter, der eine Aktien-und andere Ertragsbeteiligungen vorsieht. Seine Vision über die Mitbeteiligung ist mit einer besserenVerdienstmöglichkeit der Mitarbeiter eng verbunden. Bis jetzt war es doch immer so, dass die Mitarbeiter nur die negativen Auswirkungen der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens zu spüren bekamen, aber nur sehr wenig bis gar nichts vom Profit eines Unternehmens mitbekommen haben. Die Möglichkeitder Mitarbeiterbeteiligung soll sich nicht nur auf den Erwerb von betriebseigenen Aktien beschränken, sondern auch auf Leistungsprämien oder Zielvereinbarungen, welche nicht nur mit den Betriebserträgen zusammenhängen. Abkommen, welche in diesem Sinne vereinbart werden, können von Steuerbegünstigungen profitieren, wie schon für die Leistungsprämien seit 2008 in zunehmender Form vorgesehen ist. Zweifel hegt er bei der Miteinbeziehung der Mitarbeiter in die Aufsichtsorgane, da eine intensive Mitbeteiligung zu einer Vermischung bei der Verantwortlichkeit der Unternehmensführung zur Folge haben kann. Transparenz im Haushalt und Mitbeteiligung bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen sind hingegen zielführend.
Mit den neuen Formen der Mitarbeiterbeteiligung will man die Produktivität und die Löhne steigern, gleichzeitig die Arbeits- und Produktionskosten senken und dadurch auch Neuaufnahmen ermöglichen.
Der jüngster Bericht aus der deutschen Autozeitung vom 14. März 2014 zeigt uns auf, was das bedeuten könnte: Die deutschen Autobauer machen überwiegend gute Geschäfte, vor allem in der Oberklasse. Davon haben auch die Mitarbeiter was. Die höchsten Erfolgsbeteiligungen gibt es bei BMW und Porsche. Die Beschäftigten der meisten deutschen Autobauer profitieren vom Erfolg der Branche. Zwar steigen die Prämien nicht überall, doch in vielen Unternehmen gibt es dennoch einen stattlichen Aufschlag. Vor allem in der Oberklasse fallen die Zahlungen üppig aus. Bei BMW und Porsche erreichen sie sogar Rekordwerte. Wie BMW mitteilte, erhielt etwa ein Facharbeiter 2013 insgesamt 8.140 Euro - etwa das Dreifache des Monatsgehalts dieser Tarifstufe. 2012 gab es dort 7.630 Euro. «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Jahr 2013 zum erfolgreichsten in der Geschichte der BMW Group gemacht», sagt BMW-Personalvorständin Milagros Caiña-Andree. Das werde nun gewürdigt.
In den letzten zehn Jahren sind in den meisten EU-Staaten verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung und Entscheidungsprozesse der Unternehmen erprobt worden. Aktien- sowie Ertragsbeteiligung wurde unterschiedlich gehandhabt, so wie die steuerliche Begünstigung bei Kapitalbeteiligung und Ausschüttung der Dividenden an die Mitarbeiter oder auch eine verpflichtende Verteilung der Erträge unter den Mitarbeitern in großen und mittleren Betrieben.
Hinsichtlich Entscheidungsprozesse haben sich vor allem in Deutschland bei großen Betrieben historisch gewachsene Entwicklungen ergeben. Ein Aufsichtsrat, der sich zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter zusammensetzt, hat nicht nur die Funktion der Unterrichtung und Anhörung, sondern auch weitere Befugnisse, wie Aufnahmen, Entlassungen, Zugang zu den vertraglich festgelegten Flexibilisierungsmodelle und Arbeitszeitregelung. Auch andere Staaten haben sich von diesem Modell inspirieren lassen, wobei aber allgemein die Quote der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat unter der Hälfte liegt.
Das in Italien vorgeschlagene Modell ist eine Auflistung von verschiedenen Optionsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung, unter Berücksichtigung der Tradition und Erfahrung der italienischen Unternehmer, die meist auf Familienbetrieben gründet.
Laut einem Interview mit dem Präsidenten der 11-Kommission, Senator Maurizio Sacconi, ist das Ziel dieser Gesetzesinitiative die Mitarbeiterbeteiligung an der Leistung des Unternehmens. Der Entwurf ist der gesetzliche Rahmen für Betriebsabkommen über neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung auf freiwilliger Basis für die Unternehmen und seine Mitarbeiter, der eine Aktien-und andere Ertragsbeteiligungen vorsieht. Seine Vision über die Mitbeteiligung ist mit einer besserenVerdienstmöglichkeit der Mitarbeiter eng verbunden. Bis jetzt war es doch immer so, dass die Mitarbeiter nur die negativen Auswirkungen der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens zu spüren bekamen, aber nur sehr wenig bis gar nichts vom Profit eines Unternehmens mitbekommen haben. Die Möglichkeitder Mitarbeiterbeteiligung soll sich nicht nur auf den Erwerb von betriebseigenen Aktien beschränken, sondern auch auf Leistungsprämien oder Zielvereinbarungen, welche nicht nur mit den Betriebserträgen zusammenhängen. Abkommen, welche in diesem Sinne vereinbart werden, können von Steuerbegünstigungen profitieren, wie schon für die Leistungsprämien seit 2008 in zunehmender Form vorgesehen ist. Zweifel hegt er bei der Miteinbeziehung der Mitarbeiter in die Aufsichtsorgane, da eine intensive Mitbeteiligung zu einer Vermischung bei der Verantwortlichkeit der Unternehmensführung zur Folge haben kann. Transparenz im Haushalt und Mitbeteiligung bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen sind hingegen zielführend.
Mit den neuen Formen der Mitarbeiterbeteiligung will man die Produktivität und die Löhne steigern, gleichzeitig die Arbeits- und Produktionskosten senken und dadurch auch Neuaufnahmen ermöglichen.
Der jüngster Bericht aus der deutschen Autozeitung vom 14. März 2014 zeigt uns auf, was das bedeuten könnte: Die deutschen Autobauer machen überwiegend gute Geschäfte, vor allem in der Oberklasse. Davon haben auch die Mitarbeiter was. Die höchsten Erfolgsbeteiligungen gibt es bei BMW und Porsche. Die Beschäftigten der meisten deutschen Autobauer profitieren vom Erfolg der Branche. Zwar steigen die Prämien nicht überall, doch in vielen Unternehmen gibt es dennoch einen stattlichen Aufschlag. Vor allem in der Oberklasse fallen die Zahlungen üppig aus. Bei BMW und Porsche erreichen sie sogar Rekordwerte. Wie BMW mitteilte, erhielt etwa ein Facharbeiter 2013 insgesamt 8.140 Euro - etwa das Dreifache des Monatsgehalts dieser Tarifstufe. 2012 gab es dort 7.630 Euro. «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Jahr 2013 zum erfolgreichsten in der Geschichte der BMW Group gemacht», sagt BMW-Personalvorständin Milagros Caiña-Andree. Das werde nun gewürdigt.