Öffentlicher Dienst

BÜKV: Warten auf den Verhandlungsbeginn

Die Fachgewerkschaften ASGB-Gebietskörperschaften, ASGB-Gesundheitsdienst und ASGB-Landesbedienstete haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 15. September auf die sofortige Aufnahme der Verhandlungen zum neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für den Zeitraum 2005-2008 gedrängt. Mit dem BÜKV werden die allgemeinen Gehaltserhöhungen der einzelnen Funktionsebenen für über 35.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol festgelegt. Diese Gehaltserhöhungen sind grundlegend für die Erhaltung der Kaufkraft. Bereichsspezifische und individuelle Gehaltsergänzungen erfolgen dann über die Bereichsverträge oder über dezentrale Abkommen in einzelnen öffentlichen Betrieben. Damit diese Zusatzkollektivverträge aber abgeschlossen werden können, ist es notwendig, dass zuvor der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag steht. Eine weitere Verzögerung der Verhandlungen zum BÜKV bedeutet, dass sich auch der Abschluss aller weiteren Zusatzverträge hinausschiebt.
Die Landesregierung hat über das so genannte Omnibusgesetz die Verhandlungen zu den Kollektivverträgen an die „Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen" übertragen. Bis diese aber voll funktionsfähig ist, muss die Verhandlungstätigkeit noch vom zuständigen Landesrat Thomas Widmann weitergeführt werden.
Das Verhalten des Landes ist gegenüber den eigenen Bediensteten verantwortungslos. Sie müssen erneut zusehen, wie die Gehaltsanpassungen sich um Monate und z.T. um Jahre hinauszögern. Dies bewirkt einen dauernden Rückgang der Kaufkraft, während die Preise kräftig ansteigen. Das Land tut als größter Arbeitgeber in Südtirol mit diesem Versäumnis auch der heimischen Wirtschaft keinen Gefallen. Die abnehmende Kaufkraft äußert sich nämlich in einem zunehmenden Konsumrückgang.
Bereits im Jänner dieses Jahres haben die Gewerkschaften eine gemeinsame Plattform zur Erneuerung des BÜKV eingereicht. Darin wird in erster Linie ein reeller Ausgleich der Inflation in Südtirol gefordert. Hinzu kommen die Reform des Einstufungsmodells im öffentlichen Dienst, mehr Garantien für die Aus- und Weiterbildung und die Arbeitszeitreduzierung laut EU-Richtlinien. Nach dem ersten Treffen im Juli mit der Arbeitgeberseite sind die Verhandlungen versandet. Alles wartet nun auf die bereits für August angekündigte Einsetzung der neuen Verhandlungsagentur des Landes, damit die Auseinandersetzung mit dem BÜKV richtig beginnen kann.

Landwirtschaft

„Cesare Pozzo" vergibt Prämien für Schulabschluss

Die wechselseitige Krankenversicherung „Cesare Pozzo - mutuo soccorso" hat für das abgelaufene Schuljahr 2004/2005 die Auszahlung von Prämien für den Abschluss der Volksschule, der Mittelschule oder einer Oberschule beschlossen. Anrecht auf die Prämie haben alle Mitglieder, die am 1. Juni 2005 ordnungsgemäß in diesem Gesundheitsfonds eingeschrieben waren. Ansuchen können weiters der Ehepartner und die Kinder des Mitglieds.
Die Studienprämien sind in folgende drei Bereiche unterteilt:
1. Volksschule: alle, die im abgelaufenen Schuljahr die fünfte Klasse Volksschule abgeschlossen haben, erhalten 30 Euro.
2. Mittelschule: die Prämie im Ausmaß von 60 Euro wird hier nur bei einem Abschluss mit der Bewertung „ausgezeichnet" gewährt.
3. Oberschulen: wer die Matura mit einer Punktezahl zwischen 90/100 und 100/100 abgeschlossen hat, erhält eine Prämie von 120 Euro.
Die Gesuche um Auszahlung der Prämie müssen innerhalb 30. September 2005 beim regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" in Bozen, Verdiplatz Nr. 15/4, Tel. 0471/300189, eingereicht werden. Dem Gesuch, für welches die vom Fonds vorgesehene Vorlage verwendet werden muss, müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- die originale Bestätigung der Schule mit Angabe der Notenbewertung. Statt dem Original kann auch die von einer Amtsperson beglaubigte Kopie beigelegt werden. Die Kopie kann bei Vorlage der originalen Bestätigung auch direkt am regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" beglaubigt werden;
- für alle Familienangehörigen, die die Prämie in Anspruch nehmen wollen, muss ein aktueller Familienbogen beigelegt werden. Als Ersatz hierfür kann eine Eigenerklärung abgegeben werden. Das entsprechende Formular ist ebenfalls am regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" in Bozen erhältlich.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen nimmt der Verwaltungsrat der Versicherungsgesellschaft aufgrund der Beurteilung einer eigenen Kommission die Vergabe der Prämien vor.