Landwirtschaft

„Cesare Pozzo" vergibt Prämien für Schulabschluss

Die wechselseitige Krankenversicherung „Cesare Pozzo - mutuo soccorso" hat für das abgelaufene Schuljahr 2004/2005 die Auszahlung von Prämien für den Abschluss der Volksschule, der Mittelschule oder einer Oberschule beschlossen. Anrecht auf die Prämie haben alle Mitglieder, die am 1. Juni 2005 ordnungsgemäß in diesem Gesundheitsfonds eingeschrieben waren. Ansuchen können weiters der Ehepartner und die Kinder des Mitglieds.
Die Studienprämien sind in folgende drei Bereiche unterteilt:
1. Volksschule: alle, die im abgelaufenen Schuljahr die fünfte Klasse Volksschule abgeschlossen haben, erhalten 30 Euro.
2. Mittelschule: die Prämie im Ausmaß von 60 Euro wird hier nur bei einem Abschluss mit der Bewertung „ausgezeichnet" gewährt.
3. Oberschulen: wer die Matura mit einer Punktezahl zwischen 90/100 und 100/100 abgeschlossen hat, erhält eine Prämie von 120 Euro.
Die Gesuche um Auszahlung der Prämie müssen innerhalb 30. September 2005 beim regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" in Bozen, Verdiplatz Nr. 15/4, Tel. 0471/300189, eingereicht werden. Dem Gesuch, für welches die vom Fonds vorgesehene Vorlage verwendet werden muss, müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- die originale Bestätigung der Schule mit Angabe der Notenbewertung. Statt dem Original kann auch die von einer Amtsperson beglaubigte Kopie beigelegt werden. Die Kopie kann bei Vorlage der originalen Bestätigung auch direkt am regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" beglaubigt werden;
- für alle Familienangehörigen, die die Prämie in Anspruch nehmen wollen, muss ein aktueller Familienbogen beigelegt werden. Als Ersatz hierfür kann eine Eigenerklärung abgegeben werden. Das entsprechende Formular ist ebenfalls am regionalen Sitz der „Cesare Pozzo" in Bozen erhältlich.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen nimmt der Verwaltungsrat der Versicherungsgesellschaft aufgrund der Beurteilung einer eigenen Kommission die Vergabe der Prämien vor.

Landesbedienstete

Neuer Bereichsvertrag über die Berufsbilder für das Personal im Landesdienst

Im Frühjahr 2004 haben wir mit der Öffentlichen Delegation die Verhandlungen über die Berufsbilder für das Personal im Landesdienst aufgenommen. Nun scheinen sie trotz endloser Sitzungen und geringer Kompromissbereitschaft dem Ende zuzugehen. Erstmalig wird ein Vertrag unterzeichnet, der alle Bestimmungen über die Berufsbilder enthält und die letzten vertraglichen Abänderungen in einen Einheitstext zusammenfasst. Insgesamt gibt es im Landesdienst 109 verschiedene Berufsbilder, welche je nach Aufgabenbeschreibung und Zugangsvoraussetzungen auf neun Funktionsebenen verteilt sind.
Es ist uns leider nicht gelungen, das einzige Berufsbild in der I. Funktionsebene, die Raumpflegerin, in die II. Funktionsebene zu hieven. Eine Sanierung erfolgt aber bei allen Reinigungskräften, welche in den Berufsschulen oder Fachschulen mit angeschlossenen Heimen arbeiten und schon seit Jahren die Arbeiten von Schulwarten oder Haushaltsgehilfinnen durchführen.
Es wurden einige neue Berufsbilder geschaffen, welche spezifische Aufgabenbeschreibungen haben und/oder höhere Zugangsvoraussetzungen erforderlich sind. So erhalten endlich die Sprecherinnen in der Verkehrsmeldezentrale ein eigenes Berufsbild ebenso die Facharbeiter bei den Wildbachschutzbauten. Alle Höherstufungen in neue Berufsbilder erfolgen über die vertikale Mobilität, was bedeutet, dass die Betroffenen eine Prüfung bestehen müssen. Dies gilt für den Verwaltungsgehilfen, den Postdienstassistenten, den Verkehrsassistenten, den Materialprüfer, der Fachkraft für Arbeitsintegration, den Betriebsbuchhalter und den qualifizierten Laborassistenten.
Die als Zugangsvoraussehung vorgesehene Berufserfahrung des neuen Berufsbildes der Psychopädagogin wird bei der Einstufung in Klassen und Vorrückungen berücksichtigt. Weiterhin aufrecht bleibt die wirtschaftliche Anerkennung von zwei Dienstjahren für Spezialisierungen, welche als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in den entsprechenden Berufsbildern vorgesehen ist: Diätistisch geschulter Koch, Erzieher/in von Menschen mit Behinderung, Bibliothekar/in, Umweltberater/in, Fachlehrer/in, Werkstoffprüfer/in, Bibliotheksinspektor/in, Archiviar/in, technischer Arbeitsinspektor/in.
Eine automatische Höherstufung des Personals erfolgt in Berufsbildern, welche nicht neu sind, sondern durch die Abänderung der Zugangsvoraussetzungen eine neue Zuordnung des „alten" Berufsbildes in eine höhere Funktionsebene gemacht wird, wie bei den Kinderbetreuerinnen, Laborassistenten und Hilfsköchen.
Eine Eignungsprüfung für eine Höherstufung wird auch für Fachlehrer der Berufsschulen durchgeführt, welche im Besitz der Lehrbefähigung oder der Spezialisierung im Bereich der Rehabilitation sind und Theoriefächer unterrichten.
Der Zugang zum Landesdienst mit einem dreijährigen Universitätsabschluss oder gleichwertigen Hochschulabschluss wird bis zu einer Abänderung im BÜKV neu geregelt. Da es für die Berufsbilder in der achten Funktionsebene laut bestehenden BÜKV eine mindest vierjährige Universitätsausbildung braucht, sind für die dreijährigen Abschlüsse in der VII. Funktionsebene eine Menge von neuen Berufsbildern geschaffen worden, so dass auch diese Personen einen Zugang zum Landesdienst haben. Der Universitätsabschluss wird ihnen wirtschaftlich trotzdem angerechnet, denn sie erhalten eine Einstufung in der VII. Funktionsebene und zwei Klassen. Allerdings brauchen sie dafür den Zweisprachigkeitsnachweis A. Für weitere 25 Prozent der Sekretariatsassistentinnen wird über eine Eignungsprüfung eine Höherstufung in das Berufsbild der qualifizierten Sekretariatsassistentinnen erfolgen. Der Vorrang wird dabei jenem Personal eingräumt, welches sich auf der Aufstiegsreserve gemäß Beschluss der LR Nr. 1058 vom 7. April 03 befindet.
Das Berufsbild der Haushaltsfachkraft wird in den Heimen durch eine Arbeitsgruppe aktiviert, welche die Aufgabe hat, diese Stellen zu ermitteln. Diese Arbeitsgruppe wird von Vertretern der Personalabteilung, der Berufsbildung und der Gewerkschaft zusammengesetzt. Bedienstete, welche schon seit vier Jahren die Aufgaben der Haushaltsfachkraft ausüben, werden durch die positive Teilnahme einer Eignungsprüfung in das neue Berufsbild eingestuft.
Eine Aufgabenzulage von zehn bis 15 Prozent für die Führerscheinprüfer wird auch ihre verantwortungsvolle Tätigkeit aufwerten.
Lange Diskussionen beanspruchte schlussendlich die Aufwertung des Berufsbildes der Schulsekretäre. Das Berufsbild wird zukünftig der VII. Funktionsebene zugeordnet, aber für alle Bedienstete, welche diesem Berufsbild angehören, erfolgt die Neueinstufung über einer fachspezifischer Ausbildung mit abschließender Prüfung. Da heute die meisten Schulsekretäre die individuelle Gehaltserhöhung für die zusätzliche Arbeit, Verantwortung und Belastung durch das Autonomiestatut der Schulen schon erhalten, wird diese zum Tel in eine Aufgabenzulage umgerechnet. Die Berechnung dieser Aufgabenzulage richtet sich nach den Koeffizienten des Direktors der Schule.
Zum Abschluss dieses Vertrages bleibt eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Nicht alle Forderungen der Gewerkschaftsorganisationen sind erfüllt worden, nicht alle Personalkategorien konnten berücksichtigt werden. Ein Vertrag muss aber als ein dynamisches Werk verstanden werden, was sich weiter entwickelt. Für Verbesserungen müssen oft erst die Grundsteine gelegt werden, damit sie auch umgesetzt werden und für die Betroffenen spürbar sind. Nicht vergessen darf man dabei, dass ohne Verträge keine Neuerungen und keine Verbesserungen eingeführt werden können. Daher möchte ich in diesem Rahmen allen Mitgliedern unserer Fachgewerkschaft für ihre Treue danken, denn durch ihre Repräsentivität ermöglichen sie Vertragsabschlüsse, von denen alle Arbeiter und Arbeiterinnen profitieren, unabhängig davon ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.