SBR

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Mieterschutz

Begünstigte Mietverträge nun in allen Südtiroler Gemeinden möglich, allerdings ohne (steuerliche) Begünstigung

Diese Überschrift, welche auf den ersten Blick wie ein (schlechter) Witz klingt trifft den Nagel genau auf den Kopf.
Kurz zur Vorgeschichte: Das Staatsgesetz 431/98 zur Neuregelung der Wohnungsmietverträge sieht neben den freien Mietverträgen mit einer Laufzeit von vier plus vier Jahren, noch mehrere so genannte begünstigte Mietverträge vor. Diese betreffen die Mietverträge mit einer Laufzeit von drei plus zwei Jahren, die Mietverträge für einen Übergangszeitraum, mit einer Laufzeit von ein bis achtzehn Monaten (welche von den steuerlichen Vergünstigungen grundsätzlich ausgenommen sind!), und die Mietverträge für Universitätsstudenten mit einer Laufzeit zwischen sechs und 36 Monaten.
Sofern die drei plus zwei Mietverträge und jene für einen Universitätsstudenten in Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation abgeschlossen werden, sind verschiedene Steuerbegünstigungen vorgesehen und zwar:
a) Ein Abschlag von 30 Prozent auf die Jahresmiete, nach Abzug des für alle gültigen Freibetrages von 15 Prozent.
b) Die Registergebühr wird auf 70 Prozent der Jahresmiete berechnet.
c) Die Gemeinden können begünstigte Hebesätze der ICI vorsehen (z. B. Gemeinde Bozen).
d) Der Mieter kann, wenn er die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet, Steuerabzüge geltend machen.
Leider wurden die Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation in Südtirol, durch Neueinstufung auf Grund staatlicher Bestimmungen, von vierzehn auf sechs (Bozen, Eppan, Leifers, Meran, Lana, Algund) verringert. Dies bedeutet in der Praxis, dass nur in diesen Gemeinden die Steuerbegünstigungen anwendbar sind.
Laut einem Rundschreiben des Finanzministeriums sind ab heuer sogar die Steuerbegünstigungen für noch weiterlaufende Mietverträge von jenen Gemeinden, welche vormals als Gemeinden mit angespannter Wohnungsnot eingestuft waren, nicht mehr zulässig.
Da aber sei es von der Mieter- auch als von der Vermieterseite häufig der Wunsch nach Anwendung der begünstigten Mietverträge auch in allen anderen Gemeinden geäußert wurde, haben die Mieter- und Vermieterverbände ein Abkommen ausgearbeitet, welches die obigen Mietverträge auf alle Gemeinden Südtirols bzw. den Mietvertrag für Universitätsstudenten auf 21 Anrainergemeinden der Universitätsstandorte Bozen Brixen und Bruneck ausdehnt.
Die Vermieter müssen sich, was den Betrag der Miete anbelangt, an den im jeweiligen Abkommen festgeschriebenen Mietenspiegel (siehe unten), welcher jedes Jahr an die gesamtstaatliche Inflation angepasst wird, halten, und die entsprechenden Standardverträge benutzen. Werden die Vorgaben der Abkommen nicht eingehalten, bzw. von den standardisierten Mietverträge abgewichen, so wird das Mietverhältnis auf die Bedingungen des vier plus vier Jahre Mietvertrages laut Ges. 431/98 zurückgeführt.
Der Vorteil für den Vermieter liegt in einer kürzeren Vertragsdauer (maximal fünf statt acht Jahre) und für den Mieter in einer laut Abkommen berechneten Miete, welche Wucherpreise nicht zulässt und klare Kriterien für die Berechnung der Mieten, der Wohnflächen und der Zahlung der Kondominiumspesen vorgibt. Außerdem sind die vorgedruckten Standardverträge eine zusätzliche Sicherheit für ein faires Mietverhältnis.
Bei eventuellen Streitfällen ist auch eine eigene Schlichtungskommission, bestehend aus Mitgliedern der Mieter- und Vermieterverbände vorgesehen.