Verbrauchertelegramm
Baurecht
Eine Bankgarantie und eine entsprechende Versicherungspolizze vonseiten der Baufirma, vom Gesetz vorgeschriebene Klauseln für den Kaufvorvertrag und die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für die geschädigten KäuferInnen - das sind die wichtigsten Eckdaten der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz 210/2004. Das Gesetz wurde zum Schutz der Käufer von Immobilien erlassen, nachdem immer wieder Baufirmen in Konkurs gegangen waren und die Käufer um ihr Hab und Gut gebracht hatten. Das Gesetz gilt für alle Bauten, die bereits eine Baukonzession haben, die noch zu bauen oder in Erwartung der Bewohnbarkeitserklärung sind.