Verbrauchertelegramm

Schlichtungsstelle Telefon

Wenn die SüdtirolerInnen Probleme mit den Telefongesellschaften haben, können sie sich nicht angemessen wehren, weil das Land die gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle noch immer nicht eingerichtet hat. Der Landesbeirat für Kommunikation stellt sich gegenüber entsprechenden Forderungen der Verbraucherschützer bislang taub Und das, obwohl Hunderte von Südtiroler Familien Opfer der Geschäftsgier der Telefonanbieter werden und dringend eine Schlichtungsstelle bräuchten, um zu ihrem Recht zu kommen.

Verbrauchertelegramm

Baurecht

Eine Bankgarantie und eine entsprechende Versicherungspolizze vonseiten der Baufirma, vom Gesetz vorgeschriebene Klauseln für den Kaufvorvertrag und die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für die geschädigten KäuferInnen - das sind die wichtigsten Eckdaten der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz 210/2004. Das Gesetz wurde zum Schutz der Käufer von Immobilien erlassen, nachdem immer wieder Baufirmen in Konkurs gegangen waren und die Käufer um ihr Hab und Gut gebracht hatten. Das Gesetz gilt für alle Bauten, die bereits eine Baukonzession haben, die noch zu bauen oder in Erwartung der Bewohnbarkeitserklärung sind.