Öffentlicher Dienst
BÜKV: Warten auf den Verhandlungsbeginn
Die Fachgewerkschaften ASGB-Gebietskörperschaften, ASGB-Gesundheitsdienst und ASGB-Landesbedienstete haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 15. September auf die sofortige Aufnahme der Verhandlungen zum neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für den Zeitraum 2005-2008 gedrängt. Mit dem BÜKV werden die allgemeinen Gehaltserhöhungen der einzelnen Funktionsebenen für über 35.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol festgelegt. Diese Gehaltserhöhungen sind grundlegend für die Erhaltung der Kaufkraft. Bereichsspezifische und individuelle Gehaltsergänzungen erfolgen dann über die Bereichsverträge oder über dezentrale Abkommen in einzelnen öffentlichen Betrieben. Damit diese Zusatzkollektivverträge aber abgeschlossen werden können, ist es notwendig, dass zuvor der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag steht. Eine weitere Verzögerung der Verhandlungen zum BÜKV bedeutet, dass sich auch der Abschluss aller weiteren Zusatzverträge hinausschiebt.
Die Landesregierung hat über das so genannte Omnibusgesetz die Verhandlungen zu den Kollektivverträgen an die „Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen" übertragen. Bis diese aber voll funktionsfähig ist, muss die Verhandlungstätigkeit noch vom zuständigen Landesrat Thomas Widmann weitergeführt werden.
Das Verhalten des Landes ist gegenüber den eigenen Bediensteten verantwortungslos. Sie müssen erneut zusehen, wie die Gehaltsanpassungen sich um Monate und z.T. um Jahre hinauszögern. Dies bewirkt einen dauernden Rückgang der Kaufkraft, während die Preise kräftig ansteigen. Das Land tut als größter Arbeitgeber in Südtirol mit diesem Versäumnis auch der heimischen Wirtschaft keinen Gefallen. Die abnehmende Kaufkraft äußert sich nämlich in einem zunehmenden Konsumrückgang.
Bereits im Jänner dieses Jahres haben die Gewerkschaften eine gemeinsame Plattform zur Erneuerung des BÜKV eingereicht. Darin wird in erster Linie ein reeller Ausgleich der Inflation in Südtirol gefordert. Hinzu kommen die Reform des Einstufungsmodells im öffentlichen Dienst, mehr Garantien für die Aus- und Weiterbildung und die Arbeitszeitreduzierung laut EU-Richtlinien. Nach dem ersten Treffen im Juli mit der Arbeitgeberseite sind die Verhandlungen versandet. Alles wartet nun auf die bereits für August angekündigte Einsetzung der neuen Verhandlungsagentur des Landes, damit die Auseinandersetzung mit dem BÜKV richtig beginnen kann.