Transport
Recht auf volle Entlohnung bei Krankheit wiederhergestellt
Die monatelang geführten Verhandlungen um die Weiterzahlung des Krankengeldes für die Beschäftigten der Personentransportbetriebe (SAD, SASA, Mendel-, Rittner- und Vinschgerbahn sowie die Seilbahnen nach Ritten und Jenesien) und die damit zusammenhängenden Streiks haben eine positive Wende gebracht. Im September dieses Jahres wurde eine Einigung zwischen den Transportgewerkschaften und dem Arbeitgeberverband ASSTRA gefunden. Mit dem Abkommen, welches rückwirkend ab 1. Januar 2005 gültig ist (Datum mit welchem die Betriebe die wirtschaftliche Behandlung abändern wollten), werden die Krankentage nun wieder voll bezahlt.
Eine Änderung im Finanzgesetz 2005, mit welchem die italienische Regierung ab dem Jahr 2005 die bisherigen Bestimmungen über das Krankengeld abgeschafft hat, hatte die Unternehmerverbände ASSTRA und ANAV dazu bewogen, die Auszahlung des Krankengeldes in den nationalen und betrieblichen Verträgen einseitig aufzukündigen. Mit der Vereinbarung vom 19. September 2005 zwischen den Sozialpartnern konnte ein großer Einschnitt in die soziale Absicherung der Arbeitnehmer rückgängig gemacht werden. Somit muss auch jenen Arbeitnehmern, bei welchen die Kürzung des Krankengeldes bereits zur Anwendung kam, die Differenz nachgezahlt werden.