Gebietskörperschaften
Leiter der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
Die Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) fordert die Gemeinden auf, den Befähigungslehrgang im Ausmaß von 100 Stunden, für Leiter der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, als verpflichtende Weiterbildung anzuerkennen und damit die Spesen zu übernehmen und die 100 Stunden als Arbeitszeit einzutragen.
Es sei nämlich im ureigensten Interesse der Gemeinden selbst, dass ausreichend befähigtes Personal in diesem Bereich vorhanden ist. Aus diesem Grund sei es auch angemessen, für die Weiterbildung der Beschäftigten aufzukommen – vor allem um einem Personalnotstand vorzubeugen. Immerhin die Körperschaft die Spesen dafür übernehmen kann, jedoch nicht dazu verpflichtet ist. All jenen, die sich zu den Kursen anmelden möchten, sei deshalb geraten, sich von der Körperschaft die Verpflichtung ausstellen zu lassen oder sich die Teilnahme mittels auszuhandelnden Spesenersatz so teuer als möglich zu erkaufen. Nur so könne gewährleistet werden, dass die zu erwartenden Spesen samt Arbeitszeit nicht zu Lasten der Teilnehmer gehen würden.
Man kann zwar davon ausgehen, dass sich die Gemeinden kulant zeigen, da sie selbst ein ureigenes Interesse daran haben, Bedienstete mit dieser Ausbildung zu haben, der Versuch ein Abkommen darüber zu schaffen sei aber leider gescheitert.
Es sei nämlich im ureigensten Interesse der Gemeinden selbst, dass ausreichend befähigtes Personal in diesem Bereich vorhanden ist. Aus diesem Grund sei es auch angemessen, für die Weiterbildung der Beschäftigten aufzukommen – vor allem um einem Personalnotstand vorzubeugen. Immerhin die Körperschaft die Spesen dafür übernehmen kann, jedoch nicht dazu verpflichtet ist. All jenen, die sich zu den Kursen anmelden möchten, sei deshalb geraten, sich von der Körperschaft die Verpflichtung ausstellen zu lassen oder sich die Teilnahme mittels auszuhandelnden Spesenersatz so teuer als möglich zu erkaufen. Nur so könne gewährleistet werden, dass die zu erwartenden Spesen samt Arbeitszeit nicht zu Lasten der Teilnehmer gehen würden.
Man kann zwar davon ausgehen, dass sich die Gemeinden kulant zeigen, da sie selbst ein ureigenes Interesse daran haben, Bedienstete mit dieser Ausbildung zu haben, der Versuch ein Abkommen darüber zu schaffen sei aber leider gescheitert.