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Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Interview mit Frau Dr. Michela Morandini, Gleichstellungsrätin in Südtirol zum Anti-Mobbingesetz. Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren. Seit Juli 2021 ist der Anti-Mobbing-Dienst bei der Ombudsstelle Gleichstellungsrätin angesiedelt. Zwischen dem ASGB und der Gleichstellungsrätin besteht schon seit Beginn ihrer Amtszeit eine enge und sehr gute Zusammenarbeit. Wir hatten bereits 2019 mit Frau Dr.in Morandini ein Interview. Jetzt hat sich aber etwas geändert. Es gibt nun ein Anti-Mobbinggesetz.
ASGB: Am 21. Juli 2021 wurde das Landesgesetz Nr. 4, das sogenannte Anti-Mobbinggesetz verabschiedet. Könntest du uns kurz darüber die wichtigsten Elemente nennen?
Frau Dr. Morandini: Bereits im Artikel 1 wird die Zielsetzung erläutert. Diese ist, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz zu fördern und zu unterstützen. Es ist ein Gesetz, das vor allem auf Prävention abzielt. Der Artikel 3 regelt die Ansiedelung eines Anti-Mobbing-Dienstes bei der Ombudsstelle Gleichstellungsrätin. Dieser hat zusammengefasst folgende Aufgaben: Information, Beratung und Mediation von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zum Thema, Informations- und Sensibilisierungsarbeit, z. B. in Form von Tagungen, Weiter- und Fortbildungen, Sammlung von Daten und die Koordination und Arbeit im Netzwerk von Experti*innen auf dem Territorium.
ASGB: Was ist eigentlich Mobbing am Arbeitsplatz?
Frau Dr. Morandini: In der Anlage des Gesetzes wird Mobbing und Straining definiert. Dies ist sehr wichtig, um den Interpretationsspielraum zu verkleinern. Dabei werden unter Mobbing Verhaltensweisen am Arbeitsplatz verstanden, die von einer systematisch aufgebauten, andauernden und sich stetig weiterentwickelnden Konfliktsituation gekennzeichnet sind, durch die eine oder mehrere Personen Opfer von Verfolgungsaktionen seitens eines oder mehrerer Täter werden, wobei die Beteiligten jeweils eine übergeordnete, untergeordnete oder gleichgestellte Position innehaben können. Dabei besteht deren Ziel darin, dem Opfer Schäden verschiedener Art und unterschiedlichen Schweregrades zuzuführen. Zusammengefasst ist Mobbing gekennzeichnet durch Systematik, Dauer und Intentionalität von schädigenden Handlungen und Verhaltensweisen vonseiten einer gleichgestellten oder höhergestellten Person.
ASGB: Welche Ursachen hat Mobbing am Arbeitsplatz?
Frau Dr. Morandini: Mobbing hat vielfältige Ursachen. Häufig sind fehlende Kommunikation, falsche Führung, strukturelle oder arbeitsbedingte Ursachen, Missbrauch von Macht und Hierarchien, Konkurrenzkampf, Neid und Apathie die Gründe.
ASGB: Gibt es verschiedene Formen von Mobbing?
Frau Dr. Morandini: Mobbing tritt in den unterschiedlichsten Formen und Facetten auf. Diese können sein Kritik, falsche Bewertungen, Ausgrenzung, Beleidigungen, Rufschädigung, körperliche Gewalt, Informationsausschluss, Über- und Unterforderung. Leymann, einer der wichtigsten Forscher zum Thema, hat fünf Kategorien von Mobbinghandlungen erörtert: Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen; Angriffe auf die sozialen Beziehungen; Angriffe auf das soziale Ansehen; Angriffe auf die Qualität der Sozial- und Lebenssituation und Angriffe auf die Gesundheit.
ASGB: Was kann der/die Betroffene tun?
Frau Dr. Morandini: Meine Erfahrung ist, dass sich Betroffene oft sehr spät Hilfe holen, nicht selten geht es ihnen emotional schlecht und sie wissen nicht mehr weiter. Deshalb gilt: sich frühzeitig rechtliche und wenn notwendig psychologische Unterstützung holen. Darüber hinaus ist das Führen eines Mobbing-Tagesbuches hilfreich. In manchen Situationen kann ein klärendes Gespräch mit der/dem Vorgesetzten hilfreich sein, vorgesetzt diese/dieser ist nicht die/der Akteur*in der Handlungen. Was wir auch oft raten, ist sich unterstützende Kolleg*innen im Arbeitsalltag zu suchen. Jede Situation muss einzeln betrachtet werden, um abgestimmte Interventionen zu setzen.
Liebe Michela, vielen Dank für das Interview.


Wir erinnern unsere Mitglieder, dass der Kontakt zur Gleichstellungsrätin vertraulich und auch über den ASGB erfolgen kann.
Weitere Info zu den Tätigkeiten der Gleichstellungsrätin finden Sie unter: www.gleichstellungsraetin-bz.org

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Vorstellung einer neuer MitarbeiterInnen

Andrea Zuech
ASGB-Bozen
Hallo, mein Name ist Andrea Zuech, ich bin 30 Jahre alt und wohne in Mezzolombardo. Ich habe in Innsbruck Politikwissenschaften studiert und arbeite seit Januar 2022 beim ASGB. Zuständig bin ich für die Laborfondsberatungen und Arbeitsrechtberatungen. Die Arbeit ist sehr spannend und man lernt täglich etwas Neues dazu. Ich freue mich bereits auf die zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben.