ASGB Jugend
Fragen und Antworten
In dieser Ausgabe beantworten wir einige Fragen, die uns Jugendliche häufig stellen:
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Jugendliche unter 16 Jahren haben Anrecht auf mindestens 30 Tage bezahlten Urlaub, Arbeitnehmer über 18 stehen mindestens 20 Tage bzw. vier Wochen zu. Anstelle der im Jahre 1977 abgeschafften kirchlichen Feiertage sind entlohnte Freistellungen zu gewähren. Die meisten Kollektivverträge sehen noch zusätzliche Urlaubstage bzw. freie Tage vor (z. B. im Rahmen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung).
Darf ich entscheiden wann ich meinen Urlaub nehme?
Beim Thema Urlaub hat der Arbeitgeber das letzte Wort, aber zwei zusammenhängende Urlaubswochen müssen auf Anfrage des Arbeitnehmers innerhalb des Jahres der Anreifung gewährt werden.
Wie setzt sich mein Lohn zusammen?
Die Entlohnung besteht aus dem Grundlohn (die Kollektivverträge sehen für jede Kategorie einen entsprechenden Mindest-Grundlohn vor), der Kontingenzzulage (diese Zulage ist ein fixes Lohnelement, einige Kollektivverräge haben die Kontingenzzulage in den Grundlohn integriert), sonstigen Zulagenwie z.B.: betriebliche Zulage (Superminimo), Dienstalterszulage (wird alle zwei bis drei Jahre vorgenommen), Produktionsprämien, Außendienstzulage usw.
Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich nur im Sommer gearbeitet habe?
Rein geseztlich bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber in vielen Fällen kommt es vor, dass beim Sommerjob zuviel Steurern eingezahlt wurden welche man beim Verfassen einer Steuererklärung zurückbekommt. Also besser mit dem CUD Modell, das euch der Arbeitgeber aushändigt in einem ASGB-Büro nachfragen ob ihr Geld zurückbekommt!
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Als Überstunden werden vom Gesetz alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden können entweder mit einem Überstundenzuschlag ausbezahlt oder durch Freistunden ausgeglichen werden (wenn Überstunden ausgeglichen werden, steht dir aber dennoch der Überstundenzuschlag zu)
Kann ich meinen Lehrplatz innerhalb der Probezeit verlieren?
Die Probezeit muss bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis (auch das Lehrverhältnis) ohne Einhalten der Kündigungsfrist auflösen. Das Höchstausmaß der Probezeit wird von den Kollektivverträgen geregelt.