11. Kapitel
Sachwalterschaft
Einer demenzkranken Person sollte in ihrem eigenen Interesse ein Sachwalter zur Seite gestellt werden. So kann Schaden von derselben abgewendet werden, denn gewisse rechtliche Handlungen sind unwirksam, wenn sie ohne Sachwalter vorgenommen werden.
Der Sachwalter wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Vormundschaftsrichter ernannt. Vorzugsweise wird eine Person aus dem familiären Umfeld des Begünstigten zum Sachwalter bestellt.
Die Eröffnung der Sachwalterschaft wird auch in verschiedenen Registern (wie z. B. im Geburtenregister und im Grundbuch vermerkt), sodass jeder davon Kenntnis erlangen kann.
Der Sachwalter wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Vormundschaftsrichter ernannt. Vorzugsweise wird eine Person aus dem familiären Umfeld des Begünstigten zum Sachwalter bestellt.
Die Eröffnung der Sachwalterschaft wird auch in verschiedenen Registern (wie z. B. im Geburtenregister und im Grundbuch vermerkt), sodass jeder davon Kenntnis erlangen kann.
Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Sachwalterschaft vorliegen, entscheidet der Richter, ggf. auch nach Einholen eines Fachgutachtens.
Der Sachwalter erhält vom Gericht die Vorgaben, an die er sich halten muss. So legt der Vormundschaftsrichter z. B. fest, über welchen Geldbetrag der Begünstigte im Monat frei verfügen darf und ab wann der Sachwalter die Behebungen bei der Bank vornehmen muss, oder dass der Sachwalter die Pflege des Begünstigten organisieren muss.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z. B. Verkauf von Sachen, die Annahme einer Erbschaft usw. muss vorher der Vormundschaftsrichter eine eigene Genehmigung erteilen.
Falls Rechtsgeschäfte unter Nichteinhaltung der richterlichen Vorschriften oder ohne die richterliche Genehmigung abgeschlossen werden, können sie, auch auf Antrag der Erben des Begünstigten, für nichtig erklärt werden. Die entsprechende Klage verjährt innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des rechtswidrigen Geschäfts.
Zu den Aufgaben des Sachwalters gehört, neben der sorgfältigen Ausübung seines Amtes, auch die Abfassung einer jährlichen Rechnungslegung, die beim Vormundschaftsrichter hinterlegt werden muss, der dann kontrolliert, ob die richterlichen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob das Vermögen des Begünstigten ordentlich verwaltet wurde.
Das Amt des Sachwalters ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Richter kann aber einen Kostenersatz festlegen.
Die Sachwalterschaft endet mit dem Tod des Begünstigten oder durch einen richterlichen Entscheid, falls die Gründe, die zur Sachwalterschaft geführt haben, nicht mehr bestehen. Und der Sachwalter kann vom Richter jederzeit ausgetauscht werden.
Der Sachwalter erhält vom Gericht die Vorgaben, an die er sich halten muss. So legt der Vormundschaftsrichter z. B. fest, über welchen Geldbetrag der Begünstigte im Monat frei verfügen darf und ab wann der Sachwalter die Behebungen bei der Bank vornehmen muss, oder dass der Sachwalter die Pflege des Begünstigten organisieren muss.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z. B. Verkauf von Sachen, die Annahme einer Erbschaft usw. muss vorher der Vormundschaftsrichter eine eigene Genehmigung erteilen.
Falls Rechtsgeschäfte unter Nichteinhaltung der richterlichen Vorschriften oder ohne die richterliche Genehmigung abgeschlossen werden, können sie, auch auf Antrag der Erben des Begünstigten, für nichtig erklärt werden. Die entsprechende Klage verjährt innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des rechtswidrigen Geschäfts.
Zu den Aufgaben des Sachwalters gehört, neben der sorgfältigen Ausübung seines Amtes, auch die Abfassung einer jährlichen Rechnungslegung, die beim Vormundschaftsrichter hinterlegt werden muss, der dann kontrolliert, ob die richterlichen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob das Vermögen des Begünstigten ordentlich verwaltet wurde.
Das Amt des Sachwalters ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Richter kann aber einen Kostenersatz festlegen.
Die Sachwalterschaft endet mit dem Tod des Begünstigten oder durch einen richterlichen Entscheid, falls die Gründe, die zur Sachwalterschaft geführt haben, nicht mehr bestehen. Und der Sachwalter kann vom Richter jederzeit ausgetauscht werden.
Merke dir, dass
... ein Antrag an den Vormundschaftsrichter gestellt werden muss, damit die Sachwalterschaft eröffnet wird;
... der Vormundschaftsrichter darüber wacht, ob der Sachwalter sein Amt auch gewissenhaft und unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften ausübt, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen wird;
... man rechtzeitig eine Erklärung abgeben kann, wen man als Sachwalter haben möchte, sollte es einmal notwendig werden;
... bestimmte Rechtsgeschäfte, die ohne Sachwalter abgeschlossen werden, 5 Jahre lang für nichtig erklärt werden können.