Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Eintragung in den Landesgesundheitsdienst
Für die Eintragung des Neugeborenen in den Landesgesundheitsdienst und die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin können sich die Eltern an den Verwaltungsdienst des Gesundheitssprengels wenden, der dem Wohnsitz am nächsten ist.
Die Gültigkeit der Eintragung ist für in Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt und die Streichung kann nur infolge einer meldeamtlichen Übersiedlung, der Einschreibung bei einem anderen Sanitätsbetrieb oder nach eingetretenem Tod erfolgen.
Die Einschreibung kann eine beschränkte Gültigkeit für Personen haben, welche den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, sich aber zeitweilig aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen in Südtirol aufhalten.
Die Gültigkeit der Eintragung ist für in Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt und die Streichung kann nur infolge einer meldeamtlichen Übersiedlung, der Einschreibung bei einem anderen Sanitätsbetrieb oder nach eingetretenem Tod erfolgen.
Die Einschreibung kann eine beschränkte Gültigkeit für Personen haben, welche den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, sich aber zeitweilig aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen in Südtirol aufhalten.
Notwendige Dokumente
Wohnsitzbescheinigung, ein gleichwertiges Dokument oder eine Selbsterklärung
Erkennungsausweis
Steuernummer
Antragsformular
Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen (oder Selbsterklärung).
Kosten:
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.