Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
„Baby Bonus“ Staatliches Geburtengeld
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 232/2016 wurde ein staatliches Geburtengeld für Geburten, nationale oder internationale Adoptionen/Anvertrauungen eingeführt. Die Prämie beträgt 800 Euro und wird einmalig an die Antragstellerin ausbezahlt. Es gelten keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürgerinnen, EU-Bürgerinnen sowie Nicht-EU-Bürgerinnen mit Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können. Der Antrag kann ab Beginn des achten Schwangerschaftsmonats eingereicht werden bzw. innerhalb einem Jahr ab Geburt bzw. Adoption/Anvertrauung. Der telematische Antrag wird mit Hilfe des Patronats KVW-ACLI an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht.