Aus den Kommissionen
Die APK (Ausbildungs- und Prüfungskommission) berichtet:
Die Ausbildungspartnerschaft mit dem BSO ist neu ausgehandelt
Ein wichtiger Schwerpunkt der SGTA ist, der TA-Ausbildung in der Schweiz vermehrte Bekanntheit und Anerkennung zu verschaffen. Die Vernetzung mit Berufsverbänden, die im Beratungsbereich aktiv sind, steht dabei im Zentrum. Seit einigen Jahren gibt es eine Vereinbarung mit dem BSO (Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung). Diese beinhaltet, dass nach einem erfolgreich absolvierten TA-Examen in allen vier Feldern mit der einfachen Einsendung des CTA-Zertifikates die Aufnahme als Mitglied des BSO möglich ist. Diese Mitgliedschaft ist verbunden damit, dass der Titel ‹Supervisor/-in BSO› verwendet werden darf.
Verbände entwickeln sich weiter. Diese Weiterentwicklung hat dazu geführt, dass die Vereinbarung zwischen SGTA und BSO neu verhandelt werden musste. Die APK wurde vom Vorstand der SGTA beauftragt, diese Verhandlungen zu führen.
Ein erster Schritt war, dass eine Übergangsregelung vereinbart wurde, die bis November 2018 gilt. Bis dahin ist die ‹alte› Regelung in Kraft. Danach wird neu die erfolgreich ausgehandelte Ausbildungspartnerschaft zwischen dem BSO und der SGTA gültig sein.
Während der Verhandlungen hat sich gezeigt, dass sowohl der BSO als auch die SGTA Entgegenkommen zeigen mussten. Der BSO, indem ausnahmsweise nicht wie üblich mit einem Ausbildungsinstitut, sondern mit einem Verband eine Ausbildungspartnerschaft eingegangen und ein Examen anerkannt wird. Das Entgegenkommen der SGTA bedeutet, dass in die Ausbildungspartnerschaft die TA-Examen in den Feldern Beratung und Organisation aufgenommen wurden. Die Geprüften in den Feldern Psychotherapie und Pädagogik/Erwachsenenbildung können auch nach November 2018 Mitglied des BSO werden, allerdings über den aufwendigeren Weg eines ‹Sur-Dossier-Verfahrens›.
Ein herzlicher Dank gilt Hanna Eyer und Daniela Sonderegger-Dürst, die sich zusammen mit mir für dieses Anliegen engagiert haben!
Verbände entwickeln sich weiter. Diese Weiterentwicklung hat dazu geführt, dass die Vereinbarung zwischen SGTA und BSO neu verhandelt werden musste. Die APK wurde vom Vorstand der SGTA beauftragt, diese Verhandlungen zu führen.
Ein erster Schritt war, dass eine Übergangsregelung vereinbart wurde, die bis November 2018 gilt. Bis dahin ist die ‹alte› Regelung in Kraft. Danach wird neu die erfolgreich ausgehandelte Ausbildungspartnerschaft zwischen dem BSO und der SGTA gültig sein.
Während der Verhandlungen hat sich gezeigt, dass sowohl der BSO als auch die SGTA Entgegenkommen zeigen mussten. Der BSO, indem ausnahmsweise nicht wie üblich mit einem Ausbildungsinstitut, sondern mit einem Verband eine Ausbildungspartnerschaft eingegangen und ein Examen anerkannt wird. Das Entgegenkommen der SGTA bedeutet, dass in die Ausbildungspartnerschaft die TA-Examen in den Feldern Beratung und Organisation aufgenommen wurden. Die Geprüften in den Feldern Psychotherapie und Pädagogik/Erwachsenenbildung können auch nach November 2018 Mitglied des BSO werden, allerdings über den aufwendigeren Weg eines ‹Sur-Dossier-Verfahrens›.
Ein herzlicher Dank gilt Hanna Eyer und Daniela Sonderegger-Dürst, die sich zusammen mit mir für dieses Anliegen engagiert haben!
Maya Bentele, TSTA-O/-C
Präsidentin APK
Präsidentin APK