Sozialfürsorge

Pensplan PLUS: Analyse der persönlichen Vermögensplanung

Die neue Dienstleistung der Pensplan Centrum AG
Wie steht es um meine Finanzen? Verfüge ich über einen ausreichenden Versicherungsschutz? Wie sieht es mit meiner Altersvorsorge aus? Habe ich meinen Nachlass geplant? Um diese Fragen zu beantworten, bietet die Pensplan Centrum AG ab sofort eine neue Dienstleistung an: Pensplan PLUS liefert dem Bürger eine neutrale Analyse der persönlichen Vermögenssituation in sechs Bereichen: Finanzen, Sachvermögen, Versicherungen, Zusatzvorsorge, Familienschutz und Nachlassplanung. Pensplan PLUS ist kostenlos.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Analyse ihrer persönlichen Vermögenssituation vornehmen lassen möchten, können einen Termin über die Webseite der Pensplan Centrum AG vereinbaren.
Der Termin findet in den Büros der Pensplan Centrum AG in Bozen (Raingasse 26) oder Trient (Piazza Silvia Pellico 6) statt und dauert etwa eine Stunde.
Anhand der vom Bürger bereitgestellten Informationen wird ein detaillierter Bericht erstellt, der dann mit dem Bürger besprochen wird. Aus diesem kann der Bürger dann entnehmen, wie er in den sechs Themenbereichen aufgestellt ist.
Zur Erleichterung des Verständnisses enthält der Bericht für jeden analysierten Bereich auch eine Bewertung nach dem Ampelsystem.
Die Pensplan Centrum AG liefert mit Pensplan PLUS eine objektive, neutrale Analyse der Vermögenssituation, gibt jedoch keinerlei operative Ratschläge zu eventuellen Maßnahmen, die ergriffen werden sollten. Der Bürger entscheidet autonom, ob er sich nach der Analyse an einen bestimmten Anbieter wenden möchte.
Hier geht es zur Webseite zur Terminvereinbarung

Sozialfürsorge

Landeskindergeld - Fälligkeit
30. September 2024

(für den Bezugszeitraum von März 2024 bis Februar 2025)
Familien mit minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent können das Landeskindergeld beantragen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenleben und im selben Familienbogen aufscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem der ununterbrochene Wohnsitz in der Provinz Bozen für die Dauer von 5 Jahren oder der historische Wohnsitz für die Dauer von 15 Jahren, wovon mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung liegen muss.
Bei der Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 Euro vorgelegt werden.
Der Antrag auf Landeskindergeld muss jedes Jahr neu gestellt werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 muss der Antrag bis spätestens 30. September 2024 gestellt werden. Anträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Bezug des Landeskindergeldes ab dem Folgemonat der Antragstellung.
Bei Neugeburten muss der Antrag innerhalb von 180 Tagen nach der Geburt gestellt werden, damit die Nachzahlungen ab dem Geburtsmonat gewährt werden. Dieselbe Frist gilt bei Adoption oder Anvertrauung.
TEXT: Elisabeth Scherlin/ Direktorin KVW ACLI