KVW Aktuell
Damit Wohnen leistbar wird
Wohnen mit Preisbindung


Leonhard Resch
In Südtirol gibt es seit Oktober 2024 eine weitere Form der Wohnbauförderung, die sogenannten „Wohnungen mit Preisbindung“. Ziel dieser Förderung ist es, den Wohnungsmarkt für Einheimische erschwinglicher zu machen. Die Maßnahme wurde von der Landesregierung eingeführt, um den steigenden Immobilienpreisen entgegenzuwirken und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Arche im KVW war Teil einer Arbeitsgruppe, die unter der Koordination des Gemeindeverbandes den Rahmen für die praktische Umsetzung vorgeschlagen hat.
Kernpunkt der Regelung ist eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass auf einem Teil des geförderten Bauvolumens preisgebundene Wohnungen realisiert werden. Darüber hinaus werden Größe, Ausstattung, Preis und Realisierungszeitraum vereinbart. Wird das gesamte Bauvolumen des geförderten Baugrundstücks für preisgebundene Wohnungen verwendet, müssen mindestens 2/3 der Interessenten die Voraussetzungen des geförderten Wohnungsbaus erfüllen. Maximal 1/3 der Interessenten müssen nur die Voraussetzungen für den konventionierten Wohnbau erfüllen. Die Gemeinden erstellen eine Rangordnung für die Vergabe der Wohnungen, wobei der Verkauf Vorrang hat. Finden sich nicht genügend Käufer, müssen die Wohnungen zur Miete angeboten werden. Die Verkaufspreise der Wohnungen sind gedeckelt und liegen in der Regel ca. 20 Prozent unter dem Marktwert.
Diese Preisbindung gilt für 20 Jahre, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Nutzung zeitlich unbegrenzt den Einheimischen vorbehalten.
Insgesamt soll die Maßnahme dazu beitragen, dass mehr Menschen in Südtirol Zugang zu leistbarem Wohnraum erhalten und die einheimische Bevölkerung gestärkt wird.
Die Arche im KVW begleitet die Gemeinden bei der Umsetzung dieser neuen Möglichkeit der Wohnbauförderung und setzt sich für ein faires Miteinander aller Beteiligten ein.
TEXT: Leonhard Resch, Leiter der Arche im KVW
Kernpunkt der Regelung ist eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass auf einem Teil des geförderten Bauvolumens preisgebundene Wohnungen realisiert werden. Darüber hinaus werden Größe, Ausstattung, Preis und Realisierungszeitraum vereinbart. Wird das gesamte Bauvolumen des geförderten Baugrundstücks für preisgebundene Wohnungen verwendet, müssen mindestens 2/3 der Interessenten die Voraussetzungen des geförderten Wohnungsbaus erfüllen. Maximal 1/3 der Interessenten müssen nur die Voraussetzungen für den konventionierten Wohnbau erfüllen. Die Gemeinden erstellen eine Rangordnung für die Vergabe der Wohnungen, wobei der Verkauf Vorrang hat. Finden sich nicht genügend Käufer, müssen die Wohnungen zur Miete angeboten werden. Die Verkaufspreise der Wohnungen sind gedeckelt und liegen in der Regel ca. 20 Prozent unter dem Marktwert.
Diese Preisbindung gilt für 20 Jahre, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Nutzung zeitlich unbegrenzt den Einheimischen vorbehalten.
Insgesamt soll die Maßnahme dazu beitragen, dass mehr Menschen in Südtirol Zugang zu leistbarem Wohnraum erhalten und die einheimische Bevölkerung gestärkt wird.
Die Arche im KVW begleitet die Gemeinden bei der Umsetzung dieser neuen Möglichkeit der Wohnbauförderung und setzt sich für ein faires Miteinander aller Beteiligten ein.
TEXT: Leonhard Resch, Leiter der Arche im KVW