Aktuell
Restart Südtirol
Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
Die vergangenen Monate haben uns gesundheitlich und wirtschaftlich schwer zugesetzt. Vor allem, wenn wir den Tourismus in Südtirol betrachten, wird klar: Wir stehen vor einem Neustart.
Noch niemand kann absehen, wann genau dieser stattfinden soll und kann. Vor allem stellt sich die Frage, wie dieser Restart aussehen soll. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt wieder Gäste in unsere Restaurants, und wann wieder – insbesondere internationale – Gäste in unsere Hotels kommen dürfen, ist weiterhin offen.
Doch man kann davon ausgehen, dass beim Restart der Restaurants, Hotels und Bars nach Erhalt der Öffnungsgenehmigung durch die öffentliche Hand die Gastronomie in Bezug auf Hygiene sehr hohe Anforderungen zu erfüllen hat.
Aber eines kann schon heute in Angriff genommen werden. Jeder Arbeitgeber und jede Führungskraft kann sich Gedanken darüber machten, wie die Arbeitsprozesse unter diesen neuen Voraussetzungen ablaufen können. Vor allem müssen Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr getroffenen werden und diese müssen möglicherweise dann auch dokumentiert werden. Die dazu notwendigen Bewertungsprozesse nehmen sicherlich auch Einfluss auf die Gesundheits- und Risikobewertung, die nicht nur ein einfaches formales und dokumentarisches Element darstellt, sondern als Risikomanagementmaßnahmen zu sehen sind.
Um diese gesamtgesundheitliche Sicherheit gewährleisten zu können, werden auch alle Mitarbeiter/-innen in die Eigenverantwortung genommen. Die Verantwortung liegt bei uns allen, diese Verordnungen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiter/-innen und Gäste zu schützen.
Im Einheitstext zum Arbeitsschutz (GvD 81/2008), Art. 20, steht geschrieben: „Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie jene der anderen am Arbeitsplatz anwesenden Personen, die von seinen Handlungen oder Unterlassungen betroffen sein könnten, entsprechend dem eigenen Ausbildungsstand und den vom Arbeitgeber erhaltenen Anweisungen und Mitteln Sorge zu tragen.“
In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start und vor allem Gesundheit.
Doch man kann davon ausgehen, dass beim Restart der Restaurants, Hotels und Bars nach Erhalt der Öffnungsgenehmigung durch die öffentliche Hand die Gastronomie in Bezug auf Hygiene sehr hohe Anforderungen zu erfüllen hat.
Aber eines kann schon heute in Angriff genommen werden. Jeder Arbeitgeber und jede Führungskraft kann sich Gedanken darüber machten, wie die Arbeitsprozesse unter diesen neuen Voraussetzungen ablaufen können. Vor allem müssen Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr getroffenen werden und diese müssen möglicherweise dann auch dokumentiert werden. Die dazu notwendigen Bewertungsprozesse nehmen sicherlich auch Einfluss auf die Gesundheits- und Risikobewertung, die nicht nur ein einfaches formales und dokumentarisches Element darstellt, sondern als Risikomanagementmaßnahmen zu sehen sind.
Um diese gesamtgesundheitliche Sicherheit gewährleisten zu können, werden auch alle Mitarbeiter/-innen in die Eigenverantwortung genommen. Die Verantwortung liegt bei uns allen, diese Verordnungen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiter/-innen und Gäste zu schützen.
Im Einheitstext zum Arbeitsschutz (GvD 81/2008), Art. 20, steht geschrieben: „Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie jene der anderen am Arbeitsplatz anwesenden Personen, die von seinen Handlungen oder Unterlassungen betroffen sein könnten, entsprechend dem eigenen Ausbildungsstand und den vom Arbeitgeber erhaltenen Anweisungen und Mitteln Sorge zu tragen.“
In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start und vor allem Gesundheit.
SKV-Geschäftsführer
Reiner Münnich