6 Zielsetzungen und Maßnahmen
im Bereich Familien
6.2 Stadtraum familienfreundlich
gestalten
gestalten
Städte familienfreundlich gestalten, bedeutet auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und deren Eltern einzugehen: bedarfsgerechtes Wohnen, Spiel und Bewegung in einem sicheren Umfeld, Möglichkeit der Begegnung mit anderen Familien schaffen, altersgerechtes Erleben von Unabhängigkeit für Kinder. Öffentliche und private Räume müssen daher entsprechend gestaltet werden.
Die Maßnahme zielt im Besonderen auf die zeitliche Abstimmung aller für die Gestaltung des Familienlebens mit Kindern im schulpflichtigen Alter wesentlichen Angebote, um Familien (zeitliche) Freiräume und ein „entschleunigteres“ Leben in der Stadt zu ermöglichen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, den städtischen Raum für die Bedürfnisse von Kindern und deren Eltern zu erschließen, Handel und Gastronomie mit in die soziale Verantwortung für Heranwachsende zu nehmen, deren Beheimatet-Sein in der Stadt zu fördern und ein zunehmend unabhängigeres (Er)Leben der Stadt für Kinder zu ermöglichen. Das Bild und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Meran als familienfreundliche Stadt werden gestärkt.
Ziel der Maßnahme ist es, die FußgängerInnen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld zu den HauptnutzerInnen einer Straße zu machen, während Fahrzeuge sich ihnen anpassen müssen, nach dem Motto: Vorgang anstatt Vorfahrt.
Mit den generationenübergreifenden Familiengärten soll zum einen die Engführung auf zwei Zielgruppen aufgebrochen und zum anderen die Grundidee des eigenen Nutzgartens um die gemeinschaftliche Dimension erweitert werden.
Ziel der Maßnahme ist das Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern und eine Justierung der Wertigkeit unterschiedlicher Bedürfnislagen.
Das Pilotprojekt mit dem WOBI/der Gemeinde wurde umgesetzt.
Es gibt partizipativ erarbeitete kinderfreundliche Benützungsregelungen in privaten und öffentlichen Mehrfamilienhäusern.
Ziel der Maßnahme ist es, einen umfassenden Maßnahmenplan für leistbares und angemessenes Wohnen in der Stadtgemeinde für Familien zu ermöglichen.
6.2.1 Zeiten der Stadt familienfreundlich gestalten
Kontext, Ziel
Meran ist Teil des Südtiroler Netzwerkes für die Zeiten der Stadt, das sich zum Ziel gesetzt hat, den städtischen Raum derart zu gestalten, dass er den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner BewohnerInnen bestmöglich entspricht. Wesentlich, wenngleich nicht erschöpfend, ist hierbei die zeitliche Abstimmung unterschiedlicher Dienstleistungsangebote und Öffnungszeiten.Die Maßnahme zielt im Besonderen auf die zeitliche Abstimmung aller für die Gestaltung des Familienlebens mit Kindern im schulpflichtigen Alter wesentlichen Angebote, um Familien (zeitliche) Freiräume und ein „entschleunigteres“ Leben in der Stadt zu ermöglichen.
Maßnahme
Der Gemeindeausschuss weist einer Referentin/einem Referenten den Verantwortungsbereich „Zeiten der Stadt“ zu und entwickelt den entsprechenden Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die Bedürfnisse von Familien.
Begründung
Die Maßnahme ermöglicht Familien (zeitliche) Freiräume zu gewinnen und ein ihren (zeitlichen) Bedürfnissen entsprechendes Leben in der Stadt zu führen.
Zuständigkeit
Gemeindeausschuss, ReferentIn „Zeiten der Stadt“, Amt für Sozialwesen, Dienst für Stadtplanung.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der Abteilungen I, III und V. Für die Startphase wird eine zusätzliche Vollzeitstelle benötigt, um die Grundlagen für dieses Vorhaben zu schaffen. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Inanspruchnahme einer externen Beratung für die Erstellung des Plans.
Schätzung des Finanzaufwands
Die Ausgaben für die externe Beratungstätigkeit bei der Erstellung des Plans werden auf 30.000 Euro im Laufe von drei Jahren geschätzt.
Indikatoren für die Umsetzung
Eine Referentin bzw. ein Referent für „Zeiten der Stadt“ wurde benannt, der Plan „Zeiten der Stadt“ wurde erstellt.
6.2.2 Familien- und kinderfreundliche Stadtstützpunkte „Komm herein! | Entra pure!“
Kontext, Ziel
Städtische Räume werden von deren BewohnerInnen häufig als lebensunfreundlich und vorwiegend auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet wahrgenommen, dies gilt insbesondere für stark touristisch geprägte Orte wie Meran.Die Maßnahme zielt darauf ab, den städtischen Raum für die Bedürfnisse von Kindern und deren Eltern zu erschließen, Handel und Gastronomie mit in die soziale Verantwortung für Heranwachsende zu nehmen, deren Beheimatet-Sein in der Stadt zu fördern und ein zunehmend unabhängigeres (Er)Leben der Stadt für Kinder zu ermöglichen. Das Bild und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Meran als familienfreundliche Stadt werden gestärkt.
Maßnahme
Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit lokalen Handels- und Tourismustreibenden das Netzwerk „Komm herein! | Entra pure!“, das es Kindern auf dem Weg zur Schule oder zu Freizeitangeboten ermöglicht, in den beteiligten Geschäften und Gastronomiebetrieben Hilfe in alltäglichen Fragen zu erhalten (ein Anruf zuhause, das Nutzen der Toilette, um den Weg fragen…). Ebenso ermöglichen es die beteiligten Gewerbetreibenden Eltern mit Kleinkindern die Toilette zu benützen und Müttern ihr Baby zu stillen.
Begründung
Die Maßnahme fördert die gesellschaftliche Integration und das soziale Verantwortungsbewusstsein.
Zuständigkeit
Amt für Sozialwesen.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Die Gemeinde unterstützt die Maßnahme durch interne Ressourcen des Stadtmarketings in Zusammenarbeit mit lokalen Verantwortlichen von HdS, Confesercenti und HGV.
Schätzung des Finanzaufwands
Der Gemeinde entstehen durch die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten, da die Initiative durch die Unternehmerverbände getragen wird.
Indikatoren für die Umsetzung
Meran hat das Label „Komm herein | Entra pure!“ entwickelt und ein Großteil der Meraner Geschäfte und Gastronomiebetriebe beteiligen sich am Netzwerk.
6.2.3 Spiel- und Wohnstraßen – Vorgang statt Vorfahrt
Kontext, Ziel
Urbane Zentren sind – wenngleich gerade Meran vielfältige Maßnahmen zu dessen Eindämmung ergreift - maßgeblich vom motorisierten Verkehr geprägt.Ziel der Maßnahme ist es, die FußgängerInnen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld zu den HauptnutzerInnen einer Straße zu machen, während Fahrzeuge sich ihnen anpassen müssen, nach dem Motto: Vorgang anstatt Vorfahrt.
Maßnahme
Die Stadtgemeinde Meran weist sofern mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar und in Ermangelung naheliegender Spielplätze und – Flächen, Wohn- und Spielstraßen aus, um die strikte Trennung zwischen Fußgängerbereichen und Fahrwegen bewusst zugunsten einer „Inbesitznahme“ der gesamten Straße durch die Menschen zu überwinden. Dies erfolgt aufgrund der Überprüfung geeigneter Straßenzüge sowie bei der Planung neuer Wohngebiete, indem zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Kinderspielplätzen bzw. alternativ dazu Wohn- und Spielstraßen vorgesehen werden.
Begründung
Das unmittelbare Wohnumfeld ist insbesondere für Kinder ein erster, wichtiger Erfahrungsraum, der sicher und ansprechend gestaltet werden soll.
Zuständigkeit
Abteilung III – Bauwesen und technische Dienste, Amt für Sozialwesen.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen.
Schätzung des Finanzaufwands
Keine Kosten für die Ausweisung der Straßen.
Indikatoren für die Umsetzung
Anzahl der ausgewiesenen Straßen.
6.2.4 Generationenübergreifende Familiengärten
Kontext, Ziel
Meran verfügt über ein dichtes Netz an kleineren und größeren öffentlichen und privaten Grünflächen und ermöglicht SeniorInnen und MigrantInnen die Nutzung von Schrebergärten. Ein neues gemeinnütziges Gartenprojekt wird derzeit im Rahmen des Projekts Metamorphosis im Steinachviertel umgesetzt.Mit den generationenübergreifenden Familiengärten soll zum einen die Engführung auf zwei Zielgruppen aufgebrochen und zum anderen die Grundidee des eigenen Nutzgartens um die gemeinschaftliche Dimension erweitert werden.
Maßnahme
Die Gemeinde weist in einzelnen Stadtvierteln wohnortnah Grundstücke für generationenübergreifende Familiengärten aus, die neben den individuellen auch gemeinschaftliche Bewirtschaftungsflächen vorsehen und die unterschiedlichen strukturellen Bedürfnisse der Generationen berücksichtigen und integrieren, wobei der Schwerpunkt der Ausrichtung auf Familien mit heranwachsenden Kindern liegt. Die Gemeinwesenarbeit in den Familiengärten wird durch entsprechende Fachkräfte gewährleistet.
Begründung
Der wachsenden Tendenz zum Rückzug auf kleinfamiliäre Arrangements und den damit verbundenen Gefahren der Vereinsamung und Überforderung wird ein Angebot entgegengesetzt, das gemeinschaftliche, also auf Gegenseitigkeit beruhende soziale Beziehungsgefüge fördert und gleichzeitig eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Produktion von Lebensmitteln für den Familientisch ermöglicht.
Zuständigkeit
Amt für Sozialwesen, Amt für Grünflächen und Umwelt, Dienststelle für Vermögen.
Zeitrahmen
2021.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der Abteilung III. Es werden Flächen im Eigentum der Gemeinde hierfür genutzt.
Schätzung des Finanzaufwands
Für die Umsetzung der Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Meran verfügt über mindestens einen generationenübergreifenden Familiengarten.
6.2.5 Sensibilisierung für kindgerechte Freiflächenregelungen in Mehrfamilienhäusern
Kontext, Ziel
Freies Spiel und Bewegung in Wohnungsnähe ist für ein gesundes Heranwachsen von Kindern unerlässlich, wird durch restriktive Regelungen der Freiflächennutzung in Mehrfamilienhäusern jedoch nicht immer ausreichend gewährleistet.Ziel der Maßnahme ist das Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern und eine Justierung der Wertigkeit unterschiedlicher Bedürfnislagen.
Maßnahme
Die Stadtgemeinde initiiert die Sensibilisierungskampagne „Krachmacherstraße“ (vorläufige Bezeichnung, dient als Beispiel für den Kampagnennamen) für kinderfreundliche Benützungsregelungen der Frei- und Spielflächen in Mehrfamilienhäusern, die es Kindern erlaubt, sich ausreichend und ihren Entwicklungsbedürfnissen entsprechend im Freien zu bewegen. In einem Pilotprojekt werden exemplarisch und partizipativ einige solcher Benützungsregelungen in öffentlichen (WOBI/Gemeinde) und nach Möglichkeit auch in privaten Mehrfamilienhäusern erarbeitet.
Begründung
Die Maßnahme ist notwendig, da beim Aufeinanderprallen unterschiedlicher, jeweils legitimer Interessen, in aller Regel dem Ruhebedürfnis Erwachsener ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als jenem nach freiem Spiel der Kinder.
Zuständigkeit
Amt für Sozialwesen, WOBI.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der Abteilung III in Zusammenarbeit mit dem WOBI und anderen BauträgerInnen bzw. Urbanistikfachleuten. Das Pilotprojekt wird von einer externen Fachkraft konzipiert und geleitet und mit einer Sensibilisierungskampagne verbunden, für die eine Kommunikationsagentur beauftragt wird.
Schätzung des Finanzaufwands
Für die Konzeptentwicklung und die Sensibilisierungskampagne werden die Kosten auf 10.000 Euro geschätzt.
Indikatoren für die Umsetzung
Die Sensibilisierungskampagne ist durchgeführt.Das Pilotprojekt mit dem WOBI/der Gemeinde wurde umgesetzt.
Es gibt partizipativ erarbeitete kinderfreundliche Benützungsregelungen in privaten und öffentlichen Mehrfamilienhäusern.
6.2.6 Maßnahme: Wohnen für Familien
Kontext, Ziel
Aus den Daten des WOBI geht hervor, dass sich die Anzahl der eingereichten Gesuche um Zuweisung einer Wohnung jährlich erhöht und die erfolgten Zuweisungen um ein Vielfaches übersteigt. Wohnen in Meran ist für Familien mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden.Ziel der Maßnahme ist es, einen umfassenden Maßnahmenplan für leistbares und angemessenes Wohnen in der Stadtgemeinde für Familien zu ermöglichen.
6.2.6.1 Maßnahme
Es wird ein permanenter Runder Tisch zum Thema Wohnen in Meran für Familien eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, den Bedarf an Wohnungen kontinuierlich zu erheben und entsprechend soziale Wohnbauprojekte mit unterschiedlicher Trägerschaft anzustoßen. Insbesondere überprüft er die Möglichkeit, leerstehende Gebäude im öffentlichen Besitz an Wohnbaugenossenschaften zu vergünstigten Bedingungen abzugeben und fördert innovative Projekte gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnens.
6.2.6.2 Maßnahme
Die Gemeinde Meran veranlasst die Aufnahme von Wohnbauprojekten für die Stadt Meran in das Wohnbauprogramm des WOBI.
6.2.6.3 Maßnahme
In Zusammenarbeit mit dem WOBI soll in den nächsten Jahren Wohnraum sei es für leistbares Wohnen als auch zum sozialen Mietzins geschaffen werden.
Begründung
Die Maßnahme soll Familien in ihrem grundlegenden Recht auf angemessenes Wohnen unterstützen.
Zuständigkeit
Dienststelle für Stadtplanung und Privatbauten, Amt für Sozialwesen, Dienststelle für Vermögen.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der Abteilungen III und V in Zusammenarbeit mit WOBI, Genossenschaftsverbänden, Wohnbaugenossenschaften und privaten TrägerInnen.
Schätzung des Finanzaufwands
Für die Umsetzung der Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Der Runde Tisch wurde eingesetzt und tagt einmal pro Jahr. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte wurden initiiert.