Verbrauchertelegramm
VERSICHERUNGEN 2

Schlichtung vor Prozess

Seit 1. Juli können Streitsachen mit den Kfz-Versicherungen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro vor einer Schlichtungskommission ausgetragen werden. Diese ist aus je einem Vertreter der Verbraucherzentrale und der Versicherung zusammengesetzt. An dem von der gesamtstaatlichen Vereinigung der Versicherungen ANIA und den italienischen Konsumentenschutzverbänden abgeschlossenen Abkommen über diese außergerichtliche Streitbeilegung beteiligen sich 80 Prozent der italienischen Versicherungsgesellschaften. (Die Liste ist auf der Homepage der VZS nachzulesen). Das Schlichtungsverfahren erspart den KonsumentInnen Ärger, Prozesskosten und Zeit.

Verbrauchertelegramm
IMMOBILIEN

Kaufvorverträge mit Tücken

Weil sich bei der Erstellung der Kaufvorverträge für Immobilien Praktiken eingeschlichen haben, die nicht konsumentenfreundlich sind, hat die Bauberatung der VZS einen Mustervertrag ausgearbeitet, der als Grundlage für Immobilienkäufe dienen soll. Eines der wesentlichen Elemente ist die Eintragung des Bauende-Termins, bzw. des Termins der Übergabe der Liegenschaft. Ein weiterer wichtiger Punkt: die Höhe der Anzahlung. Die VZS plädiert für niedere Anzahlungsbeträge. Der Mustervertrag ist auf der Homepage der VZS online. Die Bauberatung der VZS kann nach telefonischer Anmeldung in Anspruch genommen werden.