Aktuell

Sanktionen für die Verstöße gegen die Regelungen der Arbeitszeit und des Urlaubes

Seit 1. September gelten die Sanktionen, die von der italienischen Regierung mit der Ermächtigungsverordnung Nr. 213/2004 in Ergänzung des Legislativdekretes Nr. 66/2003 zur Regelung der Arbeitszeit und des Urlaubes eingeführt wurden.
Die Verwaltungsstrafen im Überblick:
- Urlaub:
Pro Jahr müssen mindestens zwei der im selben Jahr anreifenden Urlaubswochen gewährt werden. Der restliche Urlaub ist in den darauf folgenden 18 Monaten zu genießen.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Fall.
- Tägliche Ruhezeiten:
Pro Tag (24 Stunden) muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden eingehalten werden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Wöchentlicher Ruhetag:
Der wöchentliche Ruhetag beträgt 24 zusammenhängende Stunden und fällt in der Regel auf den Sonntag.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Nachtarbeit:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre, eine ärztliche Kontrolle bei den Arbeitnehmern für die Eignung zur Nachtarbeit durchführen zu lassen.
Sanktionen: Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder Geldstrafen zwischen 1.549 und 4.131 Euro.
- Normale wöchentliche Arbeitszeit:
Die normale Wochenarbeitszeit beträgt, abgesehen von anders lautenden kollektivvertraglichen Bestimmungen, 40 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als fünf Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit:
Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt inklusive Überstunden höchstens 48 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Zeitraum.
- Überstundenarbeit:
Bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung muss die Überstundenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden und darf 250 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als 5 Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.

SBR

Wer kann mit 1. Jänner 2005 in Pension gehen?

Lohnabhängige
welche mit 30. September 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 57 nachweisen können.
welche mit 30. September 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 56 erreichen, wenn sie innerhalb des 19. Lebensjahres mindestens 52 Versicherungswochen nachweisen können („precoci").
welche mit 30. September 2004 38 Versicherungsjahre angereift haben, unabhängig vom Lebensalter.
Selbständige
Die innerhalb 30. Juni 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 58 erreicht haben.
Die innerhalb 30. Juni 2004 40 Versicherungsjahre unabhängig vom Lebensalter nachweisen können.
Ihr könnt jederzeit eure Versicherungsposition überprüfen lassen. Mittels eurer Steuernummer können die Mitarbeiter des Patronates jederzeit eine genaue Berechnung deiner Versicherungszeiten durchführen. Durch den Vergleich mit Arbeitsbuch, Arbeitsbestätigungen, 01/M, CUD oder Lohnstreifen ist weiters eine genaue Kontrolle möglich.