Seit 1. September gelten die Sanktionen, die von der italienischen Regierung mit der Ermächtigungsverordnung Nr. 213/2004 in Ergänzung des Legislativdekretes Nr. 66/2003 zur Regelung der Arbeitszeit und des Urlaubes eingeführt wurden.
Die Verwaltungsstrafen im Überblick:
- Urlaub:
Pro Jahr müssen mindestens zwei der im selben Jahr anreifenden Urlaubswochen gewährt werden. Der restliche Urlaub ist in den darauf folgenden 18 Monaten zu genießen.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Fall.
- Tägliche Ruhezeiten:
Pro Tag (24 Stunden) muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden eingehalten werden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Wöchentlicher Ruhetag:
Der wöchentliche Ruhetag beträgt 24 zusammenhängende Stunden und fällt in der Regel auf den Sonntag.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Nachtarbeit:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre, eine ärztliche Kontrolle bei den Arbeitnehmern für die Eignung zur Nachtarbeit durchführen zu lassen.
Sanktionen: Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder Geldstrafen zwischen 1.549 und 4.131 Euro.
- Normale wöchentliche Arbeitszeit:
Die normale Wochenarbeitszeit beträgt, abgesehen von anders lautenden kollektivvertraglichen Bestimmungen, 40 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als fünf Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit:
Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt inklusive Überstunden höchstens 48 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Zeitraum.
- Überstundenarbeit:
Bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung muss die Überstundenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden und darf 250 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als 5 Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.