SBR
Anerkennung der Mutterschaftszeiten auch ohne Arbeitsverhältnis
Wir möchten alle nochmals daran erinnern, dass laut Legislativdekret Nr. 151/2001 eine kostenlose Gutschrift der Mutterschaftszeiten möglich ist, auch ohne sozialversichertes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Voraussetzung zur Gutschrift der Mutterschaftszeiten ist, dass die Antragstellerin zum Datum des Antrages mindestens fünf Beitragsjahre als Arbeitnehmerin nachweisen kann. Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft wird kostenlos gutgeschrieben, der Zeitraum der fakultativen Mutterschaft kann durch einen Nachkauf angerechnet werden. Somit kann sich eine Mutter, auch ohne Sozialversicherung zum Zeitpunkt der Geburt, den gesamten Zeitraum einer Mutterschaft pensionsmäßig anrechnen lassen. Der anrechenbare Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft beträgt fünf Monate für alle Geburten nach dem 17. Jänner 1972. Für die Geburten vor diesem Datum ist der anrechenbare Zeitraum unterschiedlich. Die fakultative Mutterschaft von insgesamt sechs Monaten pro Geburt kann durch einen Nachkauf gutgeschrieben werden. Die Antragsformulare, sowie nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Patronat Sozialer Beratungsring.