Landesbedienstete


Hilfspersonal in den Schulen

Die neuen Kriterien für die Aufnahme des Hilfspersonals wurden genehmigt (Beschluss Nr. 483 vom 2. Mai 2017)
Die wichtigsten Neuerungen der neuen Kriterien zur Aufnahme und zum Ersatz von Hilfspersonal sind:
1) Die Zuweisung von Hilfspersonal erfolgt weiterhin auf Grund von Bedarfserhebungen, die gemäß diesen Kriterien durchgeführt und bei allfälligen Änderungen aktualisiert werden.
2) Maßgebend für die Berechnung des Personalbedarfs für die Reinigung des Schulgebäudes ist weiterhin dessen Fläche, wobei auch die Intensität und Häufigkeit der Reinigung berücksichtigt werden3) Reinigungsplan und individueller Arbeitsplan: Es ist nun verpflichtend für jede Schule, den Reinigungsplan und den individuellen Arbeitsplan bei einem Auftrag von mindestens einem Monat zu erstellen. Dazu wurden von den Gewerkschaften Muster erstellt. Wer noch keinen individuellen Arbeitsplan hat, kann diesen einfordern. Nur so weiß jede/r wie viele Quadratmeter sie/er reinigt.
4) Zusatz für weitere Tätigkeiten (außer Reinigung) in den einzelnen Schulstrukturen: für jede Schule wird ergänzend zum Reinigungsbedarf ein Zusatz für weitere Tätigkeiten (Aufsicht, Portierdienste, Fotokopierdienst, Lehrmittelverwahrung) gewährt. Der Zusatz wird pro Vollzeitschüler mit einem Koeffizienten von 0,0025 berechnet, so dass bei 400 Schülern eine Vollzeitstelle entsteht. Das Höchstausmaß von zwei Vollzeitstellen darf aber auf keinen Fall überschritten werden. Personal mit dokumentierten Einschränkungen wird vorrangig für solche Zusatztätigkeiten eingesetzt.
5) Zusatz für Außenflächen (Pausenflächen): Hierfür wird für jedes Schulgebäude der einzelnen Strukturen ein Zusatz von einer Stunden/Schulgebäude/Woche gewährt. Bei Vorhandensein von Hausmeistern, Sozialgenossenschaften sowie Mitarbeiterinnen des Projektes Arbeitseingliederung – Kategorie Reinigungspersonal – werden den Strukturen keine weiteren Zusätze gewährt.
6) Ersatzaufträge Hilfspersonal: Bei Abwesenheit des Personals wird es nun für die Schulen schneller und leichter sein Ersatzaufträge zu vergeben. Dies wird dazu beitragen, dass Engpässe vermieden werden.a) Bei Abwesenheiten von fünf Arbeitstagen mögliche Aufstockung der täglichen Arbeitszeit.
b) bei Abwesenheiten von mindestens 50 Prozent der MitarbeiterInnen: Ersatz ab dem 1. Arbeitstag.
c) bei Abwesenheiten von zehn Arbeitstagen: Aufnahme von Ersatzpersonal.
d) Reinigungsfirma, falls keine andere Möglichkeit der Abdeckung des Dienstes möglich ist.
7) Risikobewertung: Das Verzeichnis (Anlage C) der Tätigkeitsbeschreibungen ist bei einer eventuellen Visite bei der Arbeitsmedizin vorzulegen und ist bei einer neuen Risikobewertung wesentlicher Bestandteil. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualität, Effizienz, Ergonomie und Innovation der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel gelegt.
8) Weiterbildung: Es werden jährliche Kurse für das Hilfspersonal und die Koordinatorinnen und Koordinatoren angeboten um die Kompetenz und Professionalität des Personals zu fördern und die Organisation und Teamfähigkeit zu optimieren.
Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Kriterien, die wir euch bitten aufmerksam durchzulesen. Die Kriterien wurden von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet, in der auch die Gewerkschaften vertreten waren. Grundausrichtung der Arbeitsgruppe war, Verbesserungen für das Hilfspersonal einzuführen, doch innerhalb von der Landesverwaltung vorgegebenen Sparmaßnahmen. Wir hoffen sehr, dass die neuen Kriterien in nicht zu langer Zeit, für alle eine Arbeitserleichterung und -verbesserung mit sich bringen!
Bei Unklarheiten und Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Landesbedienstete


Anerkennung der dringenden Arztvisiten während der Arbeitszeit im Straßendienst Pustertal

Dank dem Mut eines Mitgliedes der uns die Ungleichbehandlung gemeldet hat, und Dank dem Einsatz des ASGB-Landesbediensteten, können nun auch die Straßenwärter des Pustertales, so wie alle anderen Landesbediensteten, um Anerkennung der dringenden Arztvisiten während der Arbeitszeit ansuchen.
Für weitere Informationen, z.B. wie die Anfrage einzureichen ist, steht das Sekretariat des Straßenstützpunktes Pustertal zur Verfügung.