Dienstleistungen

Das Rechtsschutzbüro im ASGB

Im Laufe des Erwerbslebens gibt es nicht immer nur Höhen, sondern oftmals auch Tiefen, in denen für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit besteht, sich für rechtliche Auskünfte und Rechtshilfe an diesbezüglich kundiges Fachpersonal zu wenden.
Der ASGB bietet mit seinem Rechtsschutzbüro unter anderem Auskünfte bezüglich der Kollektivverträge und der Arbeitsverhältnisse, Überprüfung der Lohnstreifen, sowie Berechnungen und die Erstellung von Anträgen an. Es ist jedoch oftmals auch sinnvoll, nicht nur bei akutem Bedürfnis nach Rechtshilfe das Rechtsschutzbüro im ASGB aufzusuchen, sondern sich bereits im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz aufklären zu lassen.
Wer sich informiert, geht sicherer und selbstbewusster durchs Arbeitsleben!
Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern folgende Dienstleistungen an:
Information und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen:
Wir überprüfen den Arbeitsvertrag – auch vor Unterzeichnung – damit Unklarheiten bereits im Vorfeld geklärt werden und ein böses Erwachen vermieden werden kann;
Wir erklären die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertragstypen;
Wir geben Auskunft über die verschiedenen Kollektivverträge und deren Inhalte.
Überprüfung der verschiedenen Lohnstreifen:
Beim Lohnstreifen handelt es sich um eine Aufstellung des Entgelts, das der Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Einerseits ist es sinnvoll bei etwaigen Zweifeln während des Arbeitsverhältnisses den Lohnstreifen kontrollieren zu lassen, anderseits auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um sicherzugehen, dass alle Ansprüche in der zustehenden Höhe ausbezahlt wurden/werden.
Überprüfung des Urlaubes und der Freistunden, Ruhetage, Feiertage, Nachtarbeit, Kranken- und Unfallgeld
Berechnung der Überstunden und der Abfertigung:
Sollten sich Unregelmäßigkeiten wie z.B. fehlende Lohnzahlungen, Lohndifferenzen oder Überstunden ergeben, so fordern wir diese beim Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB übernimmt diesbezüglich die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro.
Beratung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
Das Rechtsschutzbüro im ASGB berät seine Mitglieder nicht nur bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sei es bei Kündigung oder Entlassung, sondern steht ihnen auch tatkräftig zur Seite: so verfassen wir den Mitgliedern das Kündigungsschreiben oder fechten bei einer ungerechtfertigten Entlassung dieselbe an.
Vertretung bei Arbeitsstreitigkeiten:
Arbeitsstreitigkeiten kommen hin und wieder leider vor und können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Lücken in der Regelung des Arbeitsverhältnisses oder unterschiedliche Interpretationen der Arbeitsnormen können zur Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen und somit zu Streitigkeiten führen, die ohne gewerkschaftliche Vermittlung oder Richterspruch nicht mehr gelöst werden können. Der ASGB vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsstreitfällen und versucht durch Schlichtung auf Gewerkschaftsebene oder beim Arbeitsamt die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Beratung bei Konkurs des Arbeitgebers:
Im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers räumt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern eine ganze Reihe von Vorrechten gegenüber anderen Gläubigern ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB erstellt für die Mitglieder die Forderungsanmeldungen bei Gericht und die Anträge für den Garantiefonds, sowie für den Fondo di Tesoreria.
Beratung für werdende Mütter:
Werdende Mütter genießen Entlassungsschutz, den der Arbeitgeber unbedingt zu respektieren hat. Der ASGB gibt Auskunft über die Pflichteinhaltung der Arbeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) und den Eltern­urlaub, sowie bei Wiedereintritt in den Betrieb nach der Mutterschaft.
Telematische Kündigung:
Kündigungen von Seite der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen seit März 2016 in den meisten Fällen telematisch erfolgen. Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern diesbezüglich nicht nur Informationen an, sondern übernimmt diese Dienstleistung kostenlos.
Zu den eben genannten Dienstleistungen bietet das Rechtsschutzbüro im ASGB noch viele weitere Dienstleistungen, wie Kurzinformationen über die Kündigungsfristen, ASPI, Lohnausgleichskasse usw. an.

Dienstleistungen

Wohnbau- und Mietberatung

Die bürokratischen Anforderungen und der schwer zu durchdringende Gesetzesdschungel im Bereich des Wohnbaus und für Mieter hat den ASGB veranlasst, das Dienstleistungszentrum „Wohnbau- und Mietberatung“ zu gründen.
Die „Wohnbau- und Mietberatung“
im ASGB steht für folgende Bereiche zur Verfügung:
Vermietung von privaten Wohnungen:
Für Mieter:
Beratung bei der Verfassung und Registrierung von Mietverträgen, Abwicklung der Kaution, Verfassen von Kündigungsschreiben, Beratung über Wohnungsnebenspesen;
Anmietung von konventionierten Wohnungen: Abklärung der allgemeinen Voraussetzungen;
Beitrag für Miete und Nebenspesen: Überprüfung der Voraussetzungen.
Für Eigentümer von vermieteten Wohnungen:
Arten von Mietverträgen, Beratung zur Registrierung, Verteilung der Wohnungsnebenspesen, Korrespondenz;
Beratung zu gesetzlich vorgesehenen Energiezertifikaten für einzelne Wohnungen oder das gesamte Kondominium;
Arten der Konventionierungen von Wohnungen und Aufklärung der Mieter über die allgemeinen Voraussetzungen.
Kondominium:
Überprüfung von Spesenabrechnungen, Beratung in juridischen Fragen, Beschlüsse, Pflichten des Eigentümers, Berechnung bei Eigentümer- oder Mieterwechsel.
Wohnungen des Wohnbauinstitutes:
Beratung und Überprüfung der Voraussetzungen;
Hilfe beim Ausfüllen des Wohnungsgesuches;
Überprüfung der Mietberechnung und der Wohnungsnebenspesen.
Landesförderung bei Erstwohnungskauf- und Bau:
Überprüfung der Voraussetzungen;
Simulation nach der EEVE-Abfassung;
Hilfe beim Ausfüllen des Gesuches und der beizulegenden Unterlagen.
Förderungen bei Sanierung von Erstwohnungen:
Landesförderungen:
Überprüfung der Voraussetzungen, Hilfe beim Ansuchen;
Beratung beim Ansuchen auf den Landesvorschuss auf den Steuerabsetzbetrag.
Staatliche Steuerabschreibungen:
Steuerliche Beratung bei Abschreibung von Sanierungsspesen und energetischer Sanierung;
ENEA-Meldung für Austausch von Fenstern, Montage von Sonnenkollektoren oder Verschattungen.
Wo findet man uns?
Beratungen finden beim ASGB in Bozen und (mit Vormerkung) in den Bezirksbüros von Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders statt.