SBR
Die wichtigsten Leistungen der Bilateralen Körperschaft des Handelssektors
Außerordentlicher Beitrag bei Krankheit oder Unfall von über 180 Tagen
Arbeitnehmer/innen mit einem Dienstalter zwischen zwei und zehn Jahren, die im Falle von Krankheit oder Unfall die vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehe Genesungszeit von sechs Monaten überschreiten und den Wartestand von 120 Tagen beantragen, haben Anrecht auf einen Beitrag von 15 Euro pro Tag.
Mutterschaftsprämie
Unternehmen, welche Part-Time-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten nach der Mutterschaft gewähren, erhalten von der EBK eine Prämie von 3.000 Euro. Anrecht auf diese Prämie haben Betriebe, welche den Beschäftigten, die von der Mutterschaft zurückkehren, die Möglichkeit bieten, das Arbeitsverhältnis von Voll- auf Teilzeit umzuwandeln.
Kostenlose Kinderbetreuung für Kinder zwischen ein und elf Jahren
Die kostenlose Kinderbetreuung kann von Unternehmern und deren Beschäftigten beantragt werden. Sie ist ein Service, der die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf in der Zeit, wo Kindergärten und Schulen wegen Ferien geschlossen bleiben, unterstützen soll. Die Familien können die Kinder in dieser Zeit kostenlos den qualifizierten, befugten Kinderbetreuungsstrukturen anvertrauen.
Kurse
Die Mitglieder der Bilateralen Körperschaft EBK (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhalten auf alle Veranstaltungen der EBK eine Ermäßigung von 70 Prozent, wobei der Mindesteilnehmerbeitrag 62 Euro betragen muss. Zur Anmeldung ist das Ausfüllen eines Anmeldescheins erforderlich. Die Anmeldung kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Anmeldefrist ist 14 Tage vor Seminarbeginn. Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da die Teilnehmerzahl dieser Veranstaltungen beschränkt ist. Bis zum Erreichen der Höchstzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.
Zur EBK: Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor, der Verteilung und der Dienstleistungen der Provinz Bozen – kurz EBK genannt - ist eine vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag Handel vorgesehene Einrichtung, welche paritätisch von den Gewerkschaften des Sektors und dem Verband für Kaufleute und Dienstleister verwaltet wird. Ihre Hauptaufgabe ist es, Initiativen zum Wohle des Handels- und Dienstleistungssektors zu ergreifen. Finanziert wird die EBK durch einen monatlichen Beitrag von 0,20%, der zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer eingezahlt und auf der Grundlage der Entlohnung des Arbeitnehmers berechnet wird.
Weitere Infos unter www.ebk.bz.it oder Tel. 0471/310503