Aktuell
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung
Die Europäische Kommission und der Rat haben mit der Verordnung (EU) 2016/679 eine europaweit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen, welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Ziel dieser Maßnahme war es, den in den Mitgliedstaaten der EU doch sehr individuell gehandhabten Datenschutz zu vereinheitlichen. Die DSGVO beinhaltet zwar einige sogenannte Öffnungsklauseln, die den diversen EU-Staaten ermöglichen, einige Details individuell festzulegen, die wesentlichen Punkte in Bezug auf Datenschutz werden gegenwärtig und zukünftig jedoch von der EU diktiert.
Auch wir vom ASGB, als Inhaber von Mitgliederdaten, sind von der EU-Verordnung betroffen und haben einiges umstellen müssen. Dies war insofern wichtig, als dass bei Nichteinhalten der Verordnung empfindliche Strafen drohen, die existenzgefährdend sind.
Mitgliedsanträge mussten angepasst werden, genauso wie die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Auch für unsere Leser sind einige Neuigkeiten festgeschrieben worden, die wir in dieser Ausgabe des „Aktiv“ kundtun wollen.
Für die ASGB-Mitglieder ist die Tatsache am wichtigsten, dass sie noch umfassender darüber informiert werden müssen, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert werden und wie diese verwendet werden. Zudem schreibt die DSGVO auch ein Recht auf Vergessen werden vor. Das heißt, dass die Daten der betroffenen Person unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald sie zum ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind, bzw., dass die betroffene Person jederzeit das Recht hat, die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen. Dazu gesellt sich das Recht auf Berichtigung der Daten, welches der Betroffene jederzeit einfordern kann.
Der ASGB hat zu diesem Zweck, auch um seinen Mitgliedern äußerste Transparenz zu bieten, einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, wird zukünftig als Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung der Normen der Verordnung wachen und den Mitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten Rede und Antwort stehen.
Dem ASGB kommt mit der DSGVO ein bedeutender bürokratischer Mehraufwand zu, dem wir uns aber gerne stellen, da auch wir davon überzeugt sind, dass Datenschutz in Zeiten, in denen wir als gläserne Menschen leben, äußerst wichtig ist und Missbrauch von Grund auf vorgebeugt werden muss.
Wir möchten abschließend auch darüber informieren, dass unsere Mitglieder, welche unsere Gewerkschaftszeitung „Aktiv“ nicht mehr erhalten wollen, die Zustimmung zum Erhalt derselben jederzeit schriftlich widerrufen können.
Der Datenschutzbeauftragte kann jederzeit unter der E-Mail-Adresse ttschenett@asgb.org oder auf dem Postweg unter der Adresse Bindergasse Nr. 30 kontaktiert werden.
Ziel dieser Maßnahme war es, den in den Mitgliedstaaten der EU doch sehr individuell gehandhabten Datenschutz zu vereinheitlichen. Die DSGVO beinhaltet zwar einige sogenannte Öffnungsklauseln, die den diversen EU-Staaten ermöglichen, einige Details individuell festzulegen, die wesentlichen Punkte in Bezug auf Datenschutz werden gegenwärtig und zukünftig jedoch von der EU diktiert.
Auch wir vom ASGB, als Inhaber von Mitgliederdaten, sind von der EU-Verordnung betroffen und haben einiges umstellen müssen. Dies war insofern wichtig, als dass bei Nichteinhalten der Verordnung empfindliche Strafen drohen, die existenzgefährdend sind.
Mitgliedsanträge mussten angepasst werden, genauso wie die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Auch für unsere Leser sind einige Neuigkeiten festgeschrieben worden, die wir in dieser Ausgabe des „Aktiv“ kundtun wollen.
Für die ASGB-Mitglieder ist die Tatsache am wichtigsten, dass sie noch umfassender darüber informiert werden müssen, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert werden und wie diese verwendet werden. Zudem schreibt die DSGVO auch ein Recht auf Vergessen werden vor. Das heißt, dass die Daten der betroffenen Person unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald sie zum ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind, bzw., dass die betroffene Person jederzeit das Recht hat, die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen. Dazu gesellt sich das Recht auf Berichtigung der Daten, welches der Betroffene jederzeit einfordern kann.
Der ASGB hat zu diesem Zweck, auch um seinen Mitgliedern äußerste Transparenz zu bieten, einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, wird zukünftig als Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung der Normen der Verordnung wachen und den Mitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten Rede und Antwort stehen.
Dem ASGB kommt mit der DSGVO ein bedeutender bürokratischer Mehraufwand zu, dem wir uns aber gerne stellen, da auch wir davon überzeugt sind, dass Datenschutz in Zeiten, in denen wir als gläserne Menschen leben, äußerst wichtig ist und Missbrauch von Grund auf vorgebeugt werden muss.
Wir möchten abschließend auch darüber informieren, dass unsere Mitglieder, welche unsere Gewerkschaftszeitung „Aktiv“ nicht mehr erhalten wollen, die Zustimmung zum Erhalt derselben jederzeit schriftlich widerrufen können.
Der Datenschutzbeauftragte kann jederzeit unter der E-Mail-Adresse ttschenett@asgb.org oder auf dem Postweg unter der Adresse Bindergasse Nr. 30 kontaktiert werden.