Verbrauchertelegramm

Lebensmittel richtig lagern

Immer noch landen viele Lebensmittel im Müll, weil sie vorzeitig verderben. Auskunft über die Haltbarkeit von verpackten Lebensmitteln geben Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Es gibt lediglich den Zeitpunkt an, bis zu welchem ein Lebensmittel seine typischen Eigenschaften (Aussehen, Geruch, Geschmack usw.) mindestens behält. Erkennbar ist das MHD am Wortlaut „mindestens haltbar bis“ („da consumarsi preferibilmente entro“). Lebensmittel, die noch ungeöffnet sind und korrekt gelagert wurden, sind in den allermeisten Fällen auch nach Ablauf des MHD noch genießbar, je nach Produkt auch noch Monate später. Was gut aussieht, gut riecht und gut schmeckt, ist in der Regel noch gut und kann bedenkenlos gegessen werden.
Anders das Verbrauchsdatum: dieses ist am Wortlaut „zu verbrauchen bis“ („da consumarsi entro“) erkennbar und wird nur für leicht verderbliche Lebensmittel wie faschiertes Fleisch verwendet. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr konsumiert werden, da das Risiko einer Belastung mit krankheitserregenden Keimen zu hoch ist – sie gehören leider wirklich in die Tonne. Am besten ist natürlich, sie werden vor Ablauf der Frist verbraucht oder rechtzeitig eingefroren.

Verbrauchertelegramm
Riskante Geldanlagen: Wer hier vertraut, liegt meistens falsch

Die Verbraucherzentrale Südtirol berät geschädigte Kapitalanleger

Finanzgeschäfte sind Vertrauenssache. Das hat auch eine aktuelle Untersuchung des deutschen Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen zum Anlageverhalten auf dem grauen Kapitalmarkt ergeben. Die Befragung unter Kapitalanlegern zeigte, dass die Entscheidung für oder gegen eine Geldanlage erheblich von der Beziehung zwischen Anleger und Vermittler geprägt ist.
Gerade wenn Bekannte oder Verwandte einen gut gemeinten Tipp geben oder von positiven Erfahrungen berichten, sind Anleger bei der Wahl der Geldanlage weniger kritisch. Sie gewähren dem Vermittler einen besonderen Vertrauensvorschuss. Dieses Vertrauen zahlt sich jedoch häufig nicht aus. „In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Verbraucher den falschen Versprechungen des Finanzvermittlers vertraut haben“ weiß Dr. Paolo Guerriero, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Statt mit einer sicheren Geldanlage fürs Alter vorzusorgen, haben sie nichtsahnend hochriskante Investments abgeschlossen.“
Anleger, die ihr Geld in geschlossene Fonds oder andere risikoreiche Finanzprodukte anlegen, hoffen meist, damit die spätere Rente aufzubessern. Wer Zweifel hat, ob er bei der Bank oder dem Finanzvermittler gut beraten wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale Südtirol wenden.
Die Terminvereinbarung erfolgt über die Konsumentenhotline der VZS 0471 9755 97.