Verbrauchertelegramm

Dreh auf und spare – weniger zahlen für Warmwasser

Tipps zur Warmwasserreduzierung und Kosteneinsparung
Mit der passenden Ausstattung und der richtigen Einstellung kann einiges an Warmwasser eingespart werden, ohne auf einen gewissen Komfort verzichten zu müssen. Die Tipps der Verbraucherzentrale sind dabei behilflich.
Durch die Anpassung der Warmwasserzirkulation an den effektiven Bedarf (Einbau von Zeitschaltuhren) kann einiges an Energie eingespart werden.
Wird eine Fünf-Minuten-Dusche dem Vollbad vorgezogen, so können im Schnitt 2/3 des Wassers eingespart und somit die Kosten für die Warmwasserproduktion reduziert werden. Noch sparsamer geht es mit einem Sparduschkopf. Tipp: Mit dem Dusch­rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann die Einsparung genau ermittelt werden.
Auch fürs Händewaschen, Geschirrspülen und Reinigungsarbeiten im Haushalt wird warmes Wasser benötigt, was mit Bedacht genutzt werden sollte, um unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. So z.B. sollte das Geschirr nie unter fließendem Wasser gespült werden. Dies verbraucht die dreifachen Ressourcen im Vergleich zum Geschirrspülen im Waschbecken. Auch der Einsatz eines Durchflussbegrenzers am Waschbecken bringt Wassereinsparungen von bis zu 40 Prozent mit sich.
Ein nicht zu unterschätzender Anteil an Wärme geht durch eine mangelnde Wärmedämmung der Warmwasserohre und des Warmwasserspeichers verloren. Durch eine nachträgliche Wärmedämmung vor allem im Bereich der nicht beheizten Räume kann einiges an Energie eingespart werden.

Verbrauchertelegramm

Sind Winterreifen wirklich „Pflicht“?

Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird, haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei sieben Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.
Die AutofahrerInnen sind jedoch zu Recht verwirrt, wenn von verschiedener Seite immer wieder verkündet wird, dass in Südtirol ab 15. November „Winterreifenpflicht“ bestünde. Dem ist nicht so! Auf den Landesstraßen herrscht Winterausrüstungspflicht: das heißt geeignete Winterreifen oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung. Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder (Gebotsschild Reifen mit Schneekette sowie Zusatzschild mit Aufschrift „bei Schnee oder Eis“) auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum.
Jedoch: Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben, und je nach Witterung aufziehen. Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.
Tipp:
vor dem Kauf der Winterreifen Testurteile konsultieren und sich verschiedene Angebote einholen; achten Sie auch auf das Alter der Reifen, die man Ihnen anbietet (Aufschluss gibt die Nummer am Reifen, z.B. 3214 = Herstellung in der 32. Woche von 2014).