Verbrauchertelegramm

Sind Winterreifen wirklich „Pflicht“?

Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird, haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei sieben Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.
Die AutofahrerInnen sind jedoch zu Recht verwirrt, wenn von verschiedener Seite immer wieder verkündet wird, dass in Südtirol ab 15. November „Winterreifenpflicht“ bestünde. Dem ist nicht so! Auf den Landesstraßen herrscht Winterausrüstungspflicht: das heißt geeignete Winterreifen oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung. Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder (Gebotsschild Reifen mit Schneekette sowie Zusatzschild mit Aufschrift „bei Schnee oder Eis“) auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum.
Jedoch: Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben, und je nach Witterung aufziehen. Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.
Tipp:
vor dem Kauf der Winterreifen Testurteile konsultieren und sich verschiedene Angebote einholen; achten Sie auch auf das Alter der Reifen, die man Ihnen anbietet (Aufschluss gibt die Nummer am Reifen, z.B. 3214 = Herstellung in der 32. Woche von 2014).

Verbrauchertelegramm
Strom

Von 2013 bis 2018 starker Anstieg der Netzentgelte

VZS: die Spesen für Transport und Zählerverwaltung für Familien steigen um 39,5 Prozent, während Unternehmen um drei Prozent weniger bezahlen.
Aus den Daten der Aufsichtsbehörde ARERA ist ersichtlich, dass der durchschnittliche Endpreis für Energie im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Haushalte um ca. 4,5 Prozent gestiegen ist; im selben Zeitraum ist der Preis für den Rohstoff Energie um 5,4 Prozent gesunken.
Insgesamt ist der Preis aller Komponenten des Strompreises gestiegen; besonders auffallend ist dies bei den Spesen für Transport und Zählerverwaltung, mit einer Erhöhung von 39,5 Prozent. Die Spesen für Systemaufwendungen sind um 6,6 Prozent gestiegen und die Steuern um 3,2 Prozent.
Betroffen von dieser Teuerung sind die privaten Haushalte: eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh im „Geschützten Grundversorungsdienst“ zahlte 2013 noch etwa 515 Euro; 2018 steigt der Preis auf ca. 538 Euro.
Anders sieht die Lage bei den Unternehmen aus, deren Verbrauch wesentlich höher ist (so verbraucht z.B. ein Hotel mit 25 Zimmern pro Jahr etwa 125.000 kWh): diese zahlen im Schnitt zehn Prozent weniger für Strom als 2013. Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Unternehmen und privaten Haushalte in Südtirol und Italien mit die höchsten Preise für Strom in Europa bezahlen. Für das Hotel in der Beispielrechnung ergeben sich jährliche Kosten von mehr als 26.000 Euro. Für die Unternehmen sind jedoch fast alle Komponenten billiger geworden.