Dienstleistungen
Digitale Verschreibung bei einer Erkrankung und Kontrollvisite
Auf was muss ein Angestellter achten. Für lohnabhängig Bedienstete kann die Meldung bzw. Bescheinigung einer Erkrankung nur noch in digitaler Form vorgenommen werden.
Was ist am 1. Tag der Erkrankung zu tun?
Der Arbeitnehmer muss bei krankheitsbedingter Abwesenheit sofort seinen Arbeitgeber informieren. Als nächstes setzt er sich mit seinem Hausarzt in Verbindung, der ihn untersuchen muss, um die Krankheit zu diagnostizieren und eine voraussichtliche Prognose zu erstellen.
Alle notwendigen Daten werden vom Arzt online eingetragen. Vor dem Versenden muss der Patient die persönlichen Daten und insbesondere die Adresse seines Aufenthaltsortes während der Genesung überprüfen. Anschließend wird ihm vom Arzt die Protokollnummer ausgehändigt, die er seinem Arbeitgeber mitteilen muss bzw. mit der er selbst über seinen persönlichen NIFS/INPS-PIN Zugang zu allen gespeicherten Meldungen erhält.
Diese Kontrollvisiten können sowohl vom NISF/INPS als auch vom Arbeitgeber beantragt werden und auch mehrfach erfolgen. Die Anwesenheitspflicht umfasst nicht nur die Arbeitstage, sondern alle vom Arzt angeführten Kalendertage, einschließlich Sonn- und Feiertage.
Alle notwendigen Daten werden vom Arzt online eingetragen. Vor dem Versenden muss der Patient die persönlichen Daten und insbesondere die Adresse seines Aufenthaltsortes während der Genesung überprüfen. Anschließend wird ihm vom Arzt die Protokollnummer ausgehändigt, die er seinem Arbeitgeber mitteilen muss bzw. mit der er selbst über seinen persönlichen NIFS/INPS-PIN Zugang zu allen gespeicherten Meldungen erhält.
Welche Pflichten müssen während der Zeit der Verschreibung einer Erkrankung eingehalten werden?
Während der gesamten Krankheitsdauer muss der Erkrankte am angegebenen Aufenthaltsort an den festgelegten Zeiten der Anwesenheitspflicht anzutreffen sein, damit die Kontrollvisiten durchgeführt werden können.Diese Kontrollvisiten können sowohl vom NISF/INPS als auch vom Arbeitgeber beantragt werden und auch mehrfach erfolgen. Die Anwesenheitspflicht umfasst nicht nur die Arbeitstage, sondern alle vom Arzt angeführten Kalendertage, einschließlich Sonn- und Feiertage.
Was passiert, wenn die Anwesenheitspflicht verletzt wird
Konnte aufgrund einer Abwesenheit die Kontrollvisite nicht durchgeführt werden, wird das Krankengeld für die ersten zehn Krankentage zur Gänze gestrichen, für alle weiteren Tage zur Hälfte. Der Arbeitgeber wird ein Disziplinarverfahren wegen unentschuldigter Abwesenheit vom Arbeitsplatz einleiten. Daher ist es ratsam, nur in begründeten Fällen den Aufenthaltsort zu verlassen und dies im Voraus zu melden. Wichtig ist auch auf die leichte Erreichbarkeit am Aufenthaltsort zu achten, wie eine funktionierende Klingel, genaue Angabe vom Stockwerk und Wohnungstür.
Unterschiedliche Uhrzeiten für die Anwesenheitspflicht
Für das Personal im öffentlichen Dienst der Autonomen Provinz Bozen gelten die kollektivvertraglichen Bestimmungen, die sich nach den Uhrzeiten der Privatangestellten richten:Privatangestellte von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr
Staatsangestellte von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Schwere Krankheitsbilder und Befreiung von der Anwesenheitspflicht
Über die Befreiung von der Anwesenheitspflicht entscheidet ein NISF/INPS-Arzt, auf der Grundlage des entsprechenden Hinweises von Seiten des behandelnden Arztes und der beigelegten Dokumentation hinsichtlich eines Therapieplans.
Bei Krankheit eines Kindes ist eine Kontrollvisite verboten
Bleibt ein Elternteil aufgrund eines erkrankten Kindes vom Arbeitsplatz fern, so darf keine Kontrollvisite durchgeführt werden. Dieses Verbot gilt für den Arbeitgeber wie auch für das NISF/INPS.