Verbrauchertelegramm
Umbauarbeiten – Energiebonus
Welche Daten müssen in einer Rechnung aufscheinen, damit die Spesen als Steuerguthaben geltend gemacht werden können? Es ist unerlässlich, den Lieferanten bei Auftragserteilung die genauen Daten mitzuteilen, damit die Rechnungen dann korrekt ausgestellt werden können. Die Rechnungen müssen auf jene Person ausgestellt werden, welche den Steuerbonus in Anspruch nimmt, und (neben den gesetzlich vorgegebenen Daten des Rechnungsausstellers) folgenden Daten enthalten, um sie für den Steuerabsetzbetrag gültig verwenden zu können:
Vor- und Zunahme;
Adresse (wobei immer jene Adresse anzugeben ist, welche zum Datum der Rechnungsstellung laut Meldeamt aufscheint und nicht notwendigerweise mit der Immobilie übereinstimmen muss, die saniert wird);
Steuernummer.
Es empfiehlt sich immer, im Text der Rechnung folgende Daten anzugeben:Adresse und Katasterdaten der zu sanierenden Immobilie;
Verweis auf den Werkvertrag, der mit den jeweiligen Handwerkern bei Auftragserteilung abgeschlossen wurde (dieser ist notwendig, damit der begünstigte Mehrwertsteuersatz von z.Zt. zehn Prozent rechtmäßig angewendet werden kann);
Beschreibung der Leistungen (diese sollten so klar formuliert werden, damit sie für den jeweiligen Steuerbonus verwendbar und bei etwaigen Steuerkontrollen nachvollziehbar sind).
Die Verbraucherzentrale steht Ihnen für weitere nützliche Informationen zur Verfügung.