Dienstleistungen
Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2018
Ansuchen zwischen 21. Januar und 29. März 2019 möglich
Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt
Wer hat Anspruch darauf?
In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2018 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro Km werden 0,05 Euro bezahlt.ACHTUNG!
Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugansschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig. Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.