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Interview mit Tony Tschenett
Ausgleich des Kaufkraftverlustes
Tony Tschenett
Aktiv: Tony, anlässlich der Zweckbindung von zwei Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlung im öffentlichen Dienst hast du gesagt, du hättest das Personal noch die so aufgewühlt gesehen!?
Tschenett: Das stimmt. Die Menschen fühlen sich auf den Arm genommen. Der Gehaltsstopp der Regierung Monti durch den ausgesetzten Inflationsausgleich hat zu Kaufkraftverlusten von ca. zehn Prozent geführt. Man stelle sich vor: man erledigt dieselbe Arbeit, kann sich davon aber zehn Prozent weniger leisten. Das bringt die Menschen auch in finanzielle Bedrängnis. Ein anderer Punkt warum das Personal so aufgewühlt ist, ist der Umstand, dass sich das Personal nicht wertgeschätzt fühlt. Zwei Millionen jährlich für über 40.000 Personen ist ein schlechter Scherz. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Führungskräfte und Ärzte – obwohl in viel geringerer Anzahl – ein Vielfaches davon erhalten haben.
Aktiv: Tony, du hast in deiner vorherigen Antwort die Lohnerhöhungen für Führungskräfte und Ärzte genannt. Den Gewerkschaften wird mitunter vorgeworfen, mit solchen Vergleichen den sozialen Neid zu schüren.
Tschenett: Wer den ASGB kennt, weiß, dass wir jedem seine Lohnerhöhung gönnen, das wir aber auch für Gerechtigkeit stehen. Sprich: wenn es Erhöhungen gibt, dann auch für alle. Wir wollen sicher niemanden gegeneinander ausspielen, fordern aber, dass auch an diejenigen, die sich sicherlich schwerer tun als Führungskräfte oder Ärzte über die Runden zu kommen, gedacht wird. Und von dieser Forderung rücken wir nicht mehr ab. Wir werden uns auch nicht mit Krümeln zufriedengeben, wir fordern den vollen Ausgleich des Kaufkraftverlustes.
Aktiv: Woher das Geld für den Kaufkraftverlust nehmen, hat der Landeshauptmann im Landtag die Frage an die Abgeordneten gerichtet!?
Tschenett: Zunächst möchte ich vorausschicken, dass die Landesregierung im Jahr 2015 einen Ausschuss installiert hat, dessen Aufgabe es ist, die Landesausgaben auf Einsparungen zu untersuchen. Der Ausschuss, der für fünf Jahre ca. 2.000.000 Euro kostet, sollte genügend Zeit gehabt haben, Einsparungspotential zu finden. Was die politisch Verantwortlichen auch scheinbar immer vergessen, ist, dass der geforderte Ausgleich des Kaufkraftverlustes vom Personal auch wieder besteuert werden muss, somit teilweise wieder in die Landeskassen zurückfließt und durch die erhöhte Kaufkraft auch wieder der Wirtschaft zugutekommt. Und letztendendes kommt man nicht umhin, dieser aktuellen politischen Führung auch Kurzsichtigkeit zu attestieren: es gibt so viele Bereiche, in denen im öffentlichen Dienst ein signifikanter Personalmangel herrscht – der sich zukünftig noch verstärken wird. Will man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wirklich mit Hungerlöhnen gewährleisten? Ich kann darüber nur den Kopf schütteln.
Aktiv: Was schlägst du vor?
Tschenett: Das ist ganz einfach. Dem Personal ist der volle Ausgleich des Kaufkraftverlustes zu gewähren und die Bereichsverträge, sowie der bereichsübergreifende Kollektivvertrag sind zügig abzuschließen.