Verbrauchertelegramm
VZS meldet zweifelhafte Werbebotschaft der Post an Antitrust
Post verpflichtet sich gegenüber VerbraucherInnen und Behörde
Noch im August letzten Jahres hatte die VZS eine Werbebotschaft der Post zu Sparbüchern und Schatzscheinen an die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) gemeldet, da man diese als irreführend vermutete. Die Werbekampagne lief unter dem Titel „Buoni e libretti – Buono a sapersi“ (also in etwa „Schatzscheine und Sparbücher – Gut zu wissen“, wobei das Wortspiel unübersetzbar bleibt), und zielte auf die Bewerbung dieser beiden Geldanlageprodukte. Die vermutete Irreführung betraf einige Passagen der Werbung, darunter „Die Rendite bei Fälligkeit ist garantiert“.
Die VZS lenkte das Augenmerk der AGCM insbesondere auf die letzte Aussage, da diese als nicht wahrheitsgetreu eingestuft wurde. Berücksichtigt man nämlich die steuerlichen Abzüge, denen diese Produkte unterliegen (insbesondere die Stempelsteuer), gibt es in vielen Fällen bei Fälligkeit keine „garantierte Rendite“ - im Gegenteil, in manchen Fällen wird sogar das investierte Kapital von diesen Abzügen angeknabbert. Nachdem die Antitrust ein Untersuchungsverfahren eingeleitet hatte, hat sich die Post nun vor kurzem verpflichtet, den VerbraucherInnen die versprochenen Bedingungen anzuerkennen, sowie diese davon zu informieren. Die Antitrust hat daher von einer Strafe abgesehen. „Die Verfügung der Antitrust-Behörde unterstreicht die Wichtigkeit der dauernden Überwachung der Vielzahl von Werbebotschaften durch die Verbraucherschützer. Manche der von Bank- und Finanzvermittlern geschalteten Werbungen sind alles andere als transparent. Bei Geldanlagen ist es unverzichtbar, neben der Werbung auch immer die Vertragsbedingungen gründlich zu studieren“ meint VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus abschließend.
Die genauen Details der Verfügung auf www.consumer.bz.it.
Die VZS lenkte das Augenmerk der AGCM insbesondere auf die letzte Aussage, da diese als nicht wahrheitsgetreu eingestuft wurde. Berücksichtigt man nämlich die steuerlichen Abzüge, denen diese Produkte unterliegen (insbesondere die Stempelsteuer), gibt es in vielen Fällen bei Fälligkeit keine „garantierte Rendite“ - im Gegenteil, in manchen Fällen wird sogar das investierte Kapital von diesen Abzügen angeknabbert. Nachdem die Antitrust ein Untersuchungsverfahren eingeleitet hatte, hat sich die Post nun vor kurzem verpflichtet, den VerbraucherInnen die versprochenen Bedingungen anzuerkennen, sowie diese davon zu informieren. Die Antitrust hat daher von einer Strafe abgesehen. „Die Verfügung der Antitrust-Behörde unterstreicht die Wichtigkeit der dauernden Überwachung der Vielzahl von Werbebotschaften durch die Verbraucherschützer. Manche der von Bank- und Finanzvermittlern geschalteten Werbungen sind alles andere als transparent. Bei Geldanlagen ist es unverzichtbar, neben der Werbung auch immer die Vertragsbedingungen gründlich zu studieren“ meint VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus abschließend.
Die genauen Details der Verfügung auf www.consumer.bz.it.