Pensplan Infopoint
Start building your future – NOW!
Gut informieren richtig entscheiden!
bei der Zusatzrente geht es nicht nur um deine spätere Rente, sondern auch um Vorteile, die du schon viel früher nutzen kannst, s. nächste Seite…
es ist nie zu früh für eine Zusatzvorsorge, abwarten ist verschenktes Geld!
mit dem Einstieg ins Berufsleben, egal ob mit Lehrvertrag, befristetem Vertrag, Saisonvertrag oder unbefristetem Vertrag, kannst du mit dem Zusatzrentensparen beginnen
falls du ein/e „zu Lasten lebende/r“ Schüler/in oder Student/in bist, können bereits deine Eltern für dich mit dem Aufbau einer Zusatzvorsorge beginnen und selber für die eingezahlten Beiträge eine Steuerrückzahlung beantragen
die Einschreibung in den Zusatzrentenfonds kannst du auch im ASGB-Büro (Pensplan-Infopoint) in deiner Nähe erledigen.
Kleine Beiträge große Vorteile!
als Arbeitnehmer/innen hast du in einem kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds „Laborfonds“ Anrecht auf einen Zusatzbeitrag deines Arbeitgebers.
deine eingezahlten Beiträge fließen steuerfrei in den Zusatzrentenfonds. Das heißt du sparst je nach Einkommen mindestens 23 Prozent an Steuern
bei der Auszahlung wird die Zusatzrente nur mit einem Steuersatz zwischen 15 Prozent und 9 Prozent besteuert, denn die Endbesteuerung sinkt, je länger du Mitglied in der Zusatzvorsorge bist
auch die Abfertigung, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt wird, wird dort am Ende geringer besteuert (mind. 9 Prozent bis max. 15 Prozent) als die Abfertigung, die beim Betrieb hinterlegt wird (mind. 23 Prozent).
nach mindestens 8 Jahren im Zusatzrentenfonds und einem angesparten Kapital von mindestens 15.000 Euro, kannst du für den Kauf oder Bau/Sanierung der Erstwohnung um ein günstiges Bauspardarlehen der Autonomen Provinz Bozen zu einem Fixzinssatz von nur 1 Prozent ansuchen.
solltest du einmal Arbeitslosengeld beziehen und daher für einen bestimmten Zeitraum nicht in die Zusatzrente einzahlen können, kannst du bei Pensplan einen Unterstützungsbeitrag von 30 Euro pro Arbeitslosenwoche beantragen.
in bestimmten Situationen kannst du dir einen Teil des angesparten Kapitals in Form eines Vorschusses oder einer Teilablöse auch früher auszahlen lassen.
du möchtest dich in einen Zusatzrentenfonds einschreiben, dich aber zuerst gut informieren und beraten lassen?
du hast gerade zu arbeiten begonnen und musst dich innerhalb von 6 Monaten entscheiden, was du mit deiner Abfertigung machen möchtest?
dein Arbeitgeber oder einige Arbeitskollegen/innen sagen, eine Zusatzrente ist „nichts Gescheites“, du glaubst das aber nicht einfach so und willst dich genau informieren?
Dann nütze unser Beratungsangebot und kontaktiere unsere ASGB-Jugend unter jugend@asgb.org oder einen unserer Pensplan-Infopoints im ASGB-Büro in deiner Nähe.
IN ZUSAMMENARBEIT MIT
ASGB-Jugend
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